- Das Gatso GTC-GS11 kombiniert Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung über in die Fahrbahn verlegte Induktionsschleifen.
- Beschleunigungsproblematik: Bei Beschleunigung im Kreuzungsbereich führt die behördliche Standard-Rückrechnung zu einer künstlichen Erhöhung der vorzuwerfenden Rotzeit - ein entscheidender Hebel bei knappen qualifizierten Verstößen (z. B. 1,05 Sekunden) zur Vermeidung des Fahrverbots.
- Auswerteverbot für Frühstarter: Setzt sich ein Fahrzeug bei Rot-Gelb vorzeitig in Bewegung, darf dieser Fall laut Gebrauchsanweisung zwingend nicht ausgewertet werden.
- Ablauf der Übergangsfrist § 62 MessEG: Seit 1. Januar 2025 ist die gesetzliche Vermutungswirkung für Altgeräte (Zulassung vor dem 1. Januar 2015) erloschen. Ohne aktuelle Konformitätsbewertung (z. B. Modul F) besteht ein Verwertungsverbot.
- Verschleißanfällige Sensorik: Risse, Spurrinnen oder Schäden im Asphalt des Schleifenbereichs führen zur Unverwertbarkeit der Messung.
Wie funktioniert das Gatso GTC-GS11 technisch?
Das Messsystem Gatso GTC-GS11 führt eine kombinierte Überwachung des Verkehrsraums durch und dokumentiert Verstöße mittels digitaler Fotografie.
Sensorik und Messbasis
- Induktionsschleifen: Je überwachter Fahrspur sind zwei Induktionsschleifen hintereinander in die Fahrbahndecke eingelassen. Sie fungieren sowohl als Anwesenheitssensoren (Rotlichtüberwachung) als auch als Messsensoren (Geschwindigkeitsmessung).
- Weg-Zeit-Berechnung: Passiert ein Fahrzeug die Schleifen, verändert sich deren elektromagnetische Induktivität. Aus dem zeitlichen Abstand beim Überfahren der definierten Schleifenkanten berechnet der interne Rechner die Geschwindigkeit.
- Zwei Beweisbilder: Das erste Foto zeigt das Überfahren der Haltelinie bei Rot bzw. den Geschwindigkeitsverstoß. Das zweite Foto beweist, dass das Fahrzeug weiter in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren ist und nicht unmittelbar hinter der Haltelinie anhielt.
Messablauf und Dateneinblendung
Die digitale Kamera erzeugt hochauflösende Bilder, in die ein fälschungssicherer Datensatz eingeblendet wird. Die zweifelsfreie Zuordnung des Verstoßes ist dadurch gewährleistet, dass in der Dateneinblendung die jeweils gemessene Fahrspur explizit ausgewiesen wird.
Welche Fehlerquellen machen die Induktionsschleifen-Messung angreifbar?
Obwohl das System als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist, bietet die fahrbahngebundene Technik spezifische Schwachstellen:
1. Mathematische Fehlberechnung bei beschleunigter Fahrt
Da die Induktionsschleifen konstruktionsbedingt einige Meter hinter der Haltelinie liegen, muss die maßgebliche Rotzeit rechnerisch auf den Moment des Überfahrens der Haltelinie zurückberechnet werden. Die Behörden nutzen hierfür eine Formel, die fälschlich von konstanter Geschwindigkeit ausgeht.
Beschleunigt das Fahrzeug beim Anfahren oder Überqueren der Kreuzung, ist die tatsächliche Durchschnittsgeschwindigkeit von der Haltelinie bis zum Sensor geringer als die am Sensor gemessene Endgeschwindigkeit. Da die Behörde mit der höheren Endgeschwindigkeit rechnet, fällt die abgezogene Fahrzeit zu kurz aus - die vorgeworfene Rotzeit wird rechnerisch künstlich erhöht. Besonders bei knappen qualifizierten Rotlichtverstößen (z. B. 1,02 oder 1,05 Sekunden) kann dieser Fehler das drohende Fahrverbot zu Fall bringen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist dann dringend geboten.
2. Absolutes Auswerteverbot für Frühstarter
Setzt sich ein Fahrzeug bei einer Rot-Gelb-Phase kurz vor dem Umschalten auf Grün in Bewegung, liegt ein Frühstarterfall vor. Die Gebrauchsanweisung des Herstellers schreibt auf Seite 29 ausdrücklich vor, dass solche Fälle nicht ausgewertet werden dürfen. Wird dennoch geahndet, ist die Messung wegen Verstoßes gegen die zwingenden Betriebsvorgaben unverwertbar.
3. Erlöschen der Eichung nach dem 31. Dezember 2024 (§ 62 MessEG)
Bei allen Messungen ab dem 1. Januar 2025 ist zu berücksichtigen, dass die Übergangsfrist des § 62 Abs. 2 Satz 1 MessEG abgelaufen ist. Diese regelte den Bestandsschutz für Geräte, deren Bauart vor dem 1. Januar 2015 nach altem Recht zugelassen war. Seit 1. Januar 2025 ist diese Vermutung ersatzlos entfallen: Messwerte, deren Konformität ausschließlich auf einer alten Bauartzulassung beruht, dürfen nicht mehr ohne Weiteres herangezogen werden. Liegt keine aktuelle Konformitätsbewertung (z. B. nach Modul F) und keine Konformitätserklärung vor, ist die Eichfrist vorzeitig erloschen (§ 37 Abs. 2 MessEG) und das Messergebnis unterliegt einem Verwertungsverbot.
4. Beschädigungen der Fahrbahndecke und der Schleifen
Da die Induktionsschleifen fest im Asphalt vergossen sind, reagieren sie empfindlich auf Veränderungen des Straßenbelags. Schwere Fahrzeuge, Frostaufbrüche, Spurrinnen oder Asphaltverschiebungen können die Schleifenkabel beschädigen, dehnen oder verschieben. Bereits minimale Verschiebungen verändern die physikalische Messstrecke. Da der Rechner mit einer festen Distanz kalkuliert, führt eine Verkürzung der tatsächlichen Messstrecke zwingend zur Berechnung einer zu hohen Geschwindigkeit. Sind auf den Beweisbildern oder bei einer Ortsbesichtigung Risse, Ausbesserungen oder Verformungen erkennbar, ist die Messung nicht mehr eichsicher und unverwertbar.
5. Eichfehler der Messstelle und des USB-Standortdatenspeichers
Beim Gatso GTC-GS11 muss nicht nur das Messgerät, sondern die gesamte Messstelle jährlich geeicht werden. Fest im Außengehäuse eingebaut ist ein USB-Standortdatenspeicher mit allen messstellenrelevanten Daten und Parametern. Fehlt für eine dieser Komponenten ein gültiger Eichnachweis zum Tatzeitpunkt, ist die Messung unverwertbar.
Checkliste: Das prüfen wir bei der Akteneinsicht
- Fahrbahnzustand: Zeigen die Beweisbilder oder aktuelle Aufnahmen Risse, Spurrinnen oder Asphaltreparaturen im Bereich der Induktionsschleifen?
- Eichunterlagen und Konformität: Liegt ein gültiger Eichschein für Messgerät und Messstelle vor? Wurde bei Messungen ab dem 1. Januar 2025 die Konformitätsbewertung nach dem Mess- und Eichgesetz nachgewiesen?
- Frühstarter-Prüfung: Liegt ein unzulässiger Frühstarterfall gemäß Seite 29 der Gebrauchsanweisung vor?
- Beschleunigungsanalyse: Liegt die vorzuwerfende Rotzeit knapp über der kritischen Grenze von 1,00 Sekunden und deutet das Fahrverhalten auf eine Beschleunigung hin? Dann kann sich ein Gutachten eines Messsachverständigen lohnen.
- Schulungsnachweis: Ist der Mess- und Auswertebeamte nachweislich für dieses spezifische kombinierte System geschult worden?
Häufige Fragen zum Gatso GTC-GS11
Ist das Gatso GTC-GS11 ein standardisiertes Messverfahren?
Ja, das System ist grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Das begründet jedoch nur eine widerlegbare Vermutung der Richtigkeit. Bei konkreten Hinweisen auf Fahrbahnschäden, Berechnungsfehler durch Beschleunigung oder Bedienfehler muss das Gericht den Einzelfall prüfen.
Was sind Frühstarter und warum dürfen sie nicht bestraft werden?
Frühstarter sind Fahrzeuge, die sich bei der Rot-Gelb-Phase kurz vor dem Umschalten auf Grün in Bewegung setzen. Die Gebrauchsanweisung des Herstellers untersagt in diesen Fällen ausdrücklich eine Auswertung des Verstoßes.
Wie kann ein Fahrbahnschaden die Messung beeinflussen?
Da das Gerät die Geschwindigkeit über die Zeit zwischen den beiden Schleifen berechnet, führt jede Verschiebung der Schleifen zueinander (z. B. durch Spurrinnen) zu einer Verkürzung der Messstrecke. Das Gerät berechnet dann eine fälschlicherweise zu hohe Geschwindigkeit.
Gilt die Beschleunigungsproblematik auch für das Traffipax Traffiphot III?
Ja, uneingeschränkt. Da beide Systeme nach demselben Prinzip der Weg-Zeit-Berechnung über Induktionsschleifen arbeiten und die Rotzeit rechnerisch auf die Haltelinie zurückprojizieren, führt eine Beschleunigung bei beiden Geräten zu einer mathematischen Überhöhung der vorzuwerfenden Rotzeit.
Geblitzt mit Gatso GTC-GS11? Messung prüfen lassen
Wenn Ihnen ein Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß mit dem Gatso GTC-GS11 oder einem Traffipax-Gerät vorgeworfen wird, empfiehlt sich eine detaillierte technische und rechtliche Prüfung der Messunterlagen.
- 📞 Telefon: 0211 / 280 646 0
- 📱 WhatsApp: +49 211 54084342 - Antwort innerhalb von Minuten
- 🌐 Online: www.ramom.de
- 📝 Kostenlose Anfrage: Jetzt unverbindlich anfragen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schwerpunkte: Bußgeldverfahren, Geschwindigkeitsmessungen, Führerschein- und Fahrverbotsrecht. Bundesweit tätig, Kanzlei Düsseldorf.
📞 0211 / 280 646 0 · ✉
Mehr zum Thema: Messgeräte im Überblick · Geschwindigkeitsmessung · Rotlichtverstoß · Radarfalle · Multanova 6F · Riegl FG 21-P
Hinweis zur BRAO: Dieser Beitrag dient ausschließlich der sachlichen Information über die aktuelle Rechtslage und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
- 📞 Telefon: 0211 / 280 646 0
- 📱 WhatsApp: +49 211 54084342 - Antwort innerhalb von Minuten
- 🌐 Online: www.ramom.de
- 📝 Kostenlose Anfrage: Jetzt unverbindlich anfragen

