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Jenoptik TraffiStar S330: Technische Schwachstellen bei Piezomessungen und Ihre Verteidigungschancen
Stand: 16. Juli 2026
Die Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im stationären Bereich erfolgt in Deutschland neben optischen Systemen häufig über fahrbahngebundene Messanlagen. Zu den am weitesten verbreiteten Systemen dieser Kategorie gehört das von der Jenoptik Robot GmbH entwickelte Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TRAFFIPAX TraffiStar S330.
Obwohl das System von den Gerichten im Rahmen des sogenannten standardisierten Messverfahrens behandelt wird, zeigt die anwaltliche Praxis: Die im Asphalt verlegten Sensoren sowie die hochkomplexen Schnittstellen zu Wechselverkehrszeichenanlagen bieten erhebliche Angriffsflächen für die Verteidigung. Weicht der Zustand der Messstelle, die Eichkonfiguration oder die Dokumentation von den zwingenden Vorgaben ab, ist das Messergebnis rechtlich nicht verwertbar.
- Messprinzip: Das TraffiStar S330 ermittelt die Geschwindigkeit über eine Weg-Zeit-Berechnung mittels dreier senkrecht in die Fahrbahn eingelassener Piezosensoren.
- Verschleißanfälligkeit: Risse, Spurrinnen oder Asphaltverschiebungen im Sensorbereich verändern die physikalische Messstrecke und führen zu fälschlicherweise überhöhten Geschwindigkeitswerten.
- Wechselverkehrszeichen (WVZ): Bei Systemen mit variabler Geschwindigkeitsanzeige (Schilderbrücken) ist die fehlerfreie Übertragung der Stellzustände über den WVZ-Anbindungsrechner ein zentraler Angriffspunkt.
- Intelligenter Piezo-Vorverstärker (IPV): Der IPV digitalisiert die Signale und muss zwingend im Eichschein des Hauptmessgeräts aufgeführt und gültig geeicht sein.
- Zuordnung bei Mehrspurigkeit: Das System kann bis zu zwei Fahrstreifen überwachen. Die korrekte Spurzuordnung (L1/L2) in der Dateneinblendung des Beweisfotos muss zwingend überprüft werden.
Wie funktioniert das TraffiStar S330 technisch?
Das stationäre Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S330 ist eine Weiterentwicklung des bewährten Traffiphot S und besteht aus einem Außengehäuse, einer digitalen Dokumentationseinheit (SmartCamera IM oder SmartCamera IV), einem intelligenten Piezo-Vorverstärker (IPV) und dem Sensorbereich in der Fahrbahn.
Sensorik und Messbasis
Je überwachter Fahrspur sind drei piezoelektrische Drucksensoren senkrecht zur Fahrtrichtung im Asphalt verlegt.
- Drei Geschwindigkeitswerte: Beim Überfahren der Sensoren durch die Reifen des Fahrzeugs werden elektrische Impulse ausgelöst. Das System ermittelt hieraus drei separate Geschwindigkeitswerte (Sensor 1 zu 2, Sensor 2 zu 3 sowie Sensor 1 zu 3).
- Toleranzabgleich: Nur wenn diese drei Werte innerhalb einer herstellerseitig streng vorgegebenen Toleranz übereinstimmen, entscheidet das Gerät auf einen gültigen Messwert. Bei einer Überschreitung des eingestellten Grenzwerts wird die SmartCamera zur Fotodokumentation ausgelöst.
- Spurselektion: Mit einem Messgerät ist die Überwachung von zwei Fahrstreifen parallel möglich. Der relevante Fahrstreifen wird in die Datenzeile der Fotodokumentation (z. B. als „L1“ für den ersten Fahrstreifen oder „L2“ für den zweiten Fahrstreifen) eingeblendet. Die Digitalkamera muss hierbei den Bereich aller Drucksensoren beider Fahrspuren vollständig abbilden.
Der Intelligente Piezo-Vorverstärker (IPV)
Die analogen Signale der Sensoren werden durch den IPV erfasst und analysiert. Der IPV soll potenzielle Fehlmessungen erkennen und eine Klassifizierung des Fahrzeugs (Lkw oder Pkw) vornehmen, was die Einstellung zweier unterschiedlicher Grenzwerte für verschiedene Fahrzeugklassen ermöglicht.
Welche Fehlerquellen machen die TraffiStar S330-Messung angreifbar?
Trotz der Einstufung als standardisiertes Messverfahren durch die obergerichtliche Rechtsprechung ergeben sich bei der technischen und rechtlichen Überprüfung regelmäßig eklatante Angriffsflächen für die Verteidigung.
1. Die Schnittstellen-Problematik bei Wechselverkehrszeichen (WVZ)
Eine Besonderheit des TraffiStar S330 ist die optionale Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen (unter dem Zulassungszeichen 18.11107.02 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Eichung zugelassen).
- Dynamische Fotoauslösegrenzwerte: Im Gegensatz zu herkömmlichen stationären Blitzern ist hier kein konstanter Grenzwert im Messgerät hinterlegt. Der Grenzwert wird dynamisch an den aktuellen Stellzustand der Schilderbrücke angepasst.
- Der WVZ-Anbindungsrechner: Die Anbindung erfolgt über einen eichpflichtigen Anbindungsrechner (Industrie-PC und Schnittstellenumsetzer). Die empfangenen Stellzustände und deren Änderungen werden in zwei separaten Log-Dateien auf dem Rechner gespeichert.
- Die rechtliche Schwachstelle: Die Frage, inwiefern die angebundene WVZ-Anlage unter allen Umständen zuverlässig die entsprechenden Stellzustände an die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage übergibt, ist nicht Bestandteil der Gerätezulassung und/oder Eichung. Hier liegt ein erhebliches technisches und rechtliches Kontrolldefizit vor. Weicht der tatsächliche Anzeigezustand auf der Schilderbrücke von dem im Anbindungsrechner registrierten Wert ab, fehlt der Messung die rechtliche Grundlage. Die Beiziehung und gutachterliche Auswertung der Log-Dateien ist in diesen Fällen unerlässlich.
2. Beschädigungen der Fahrbahndecke und des Sensorbereichs
Da die Piezosensoren fest im Asphalt vergossen sind, reagieren sie hochempfindlich auf mechanische und thermische Belastungen.
- Der physikalische Fehler: Durch schweren Lkw-Verkehr, Frostaufbrüche oder Spurrinnen können sich die Sensoren im Laufe der Zeit verschieben oder beschädigt werden. Verschieben sich die Sensoren auch nur um wenige Millimeter zueinander, verkürzt sich die tatsächliche Messstrecke. Da der Rechner weiterhin mit der festen Distanz kalkuliert, führt eine verkürzte Messstrecke physikalisch zwingend zur Berechnung einer zu hohen Geschwindigkeit.
- Rechtsfolge: Der Fahrbahnbelag muss sich in einem absolut homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Sind auf den Beweisbildern oder im Rahmen einer Ortsbesichtigung Risse, Asphaltverschiebungen oder Ausbesserungen im Sensorbereich erkennbar, ist die Messung nicht mehr eichtsicher.
3. Eichfehler des Intelligenten Piezo-Vorverstärkers (IPV)
Der IPV ist eine wesentliche Komponente für die Signalaufbereitung und die Klassifizierung der Fahrzeuge.
- Eichpflicht: Der IPV muss zwingend gültig geeicht sein. Es ist rechtlich ausreichend, wenn die Eichung des IPV im Eichschein des Hauptmessgeräts (unter Angabe der spezifischen Identifikationsnummer des IPV) dokumentiert ist. Fehlt dieser Eintrag oder ist die Eichfrist abgelaufen, ist die gesamte Messung unverwertbar.
4. Zuordnungsprobleme bei Mehrfachbelegung und Fotoposition
Bei der Überwachung von zwei Fahrstreifen müssen strenge Auswertekriterien eingehalten werden.
- Das gesamte Messfeld: Zur ordnungsgemäßen Bewertung einer Messung ist es erforderlich, dass die fotografische Aufnahme das gesamte Messfeld (die gesamte Breite der Fahrbahn im Bereich der verlegten Sensoren) zeigt.
- Eindeutige Zuordnung: Befinden sich zum Zeitpunkt der Messung zwei Fahrzeuge nebeneinander im Sensorbereich, muss zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, dass es zu einer Fehlzuordnung des Messwerts kam. Das gemessene Fahrzeug muss sich allein im Sensorbereich des abgebildeten und in der Datenzeile ausgewiesenen Fahrstreifens befinden. Zudem muss die herstellerseitig bekannte Kameraauslöseverzögerung mit der tatsächlichen Fotoposition des Fahrzeugs mathematisch übereinstimmen.
5. Die Rohmessdaten-Problematik und das Recht auf ein faires Verfahren
Wie bei vielen modernen Messgeräten (beispielsweise dem Schwestergerät TraffiStar S350) werden auch beim TraffiStar S330 die rohen Messdaten nach der Verschlüsselung und Signierung der Falldatei im Gerät nicht dauerhaft vorgehalten.
- Einschränkung der Verteidigung: Ohne die Speicherung der Rohmessdaten (der konkreten Laufzeiten und Spannungsverläufe der Sensoren während der Fahrzeugdurchfahrt) kann kein unabhängiger Sachverständiger die Messwertbildung nachträglich auf physikalische Fehler überprüfen.
- Verfassungsrechtliche Rüge: Unter Verweis auf die wegweisende Rechtsprechung zum Recht auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung (vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 5. Juli 2019, Az. LV 7/17) lässt sich auch beim TraffiStar S330 argumentieren, dass die fehlende Überprüfbarkeit der Messung zu einem Verwertungsverbot führen muss, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen.
Checkliste für die anwaltliche Aktenprüfung
- Eichschein: Liegt ein gültiger Eichschein für das Hauptmessgerät vor? Ist der intelligente Piezo-Vorverstärker (IPV) mit seiner Identifikationsnummer explizit im Eichschein aufgeführt?
- WVZ-Logdateien: Wurden bei einer Anbindung an Wechselverkehrszeichen die beiden Log-Dateien des WVZ-Anbindungsrechners beigezogen und auf Übereinstimmung mit dem vorgeworfenen Tempolimit geprüft?
- Fahrbahnzustand: Zeigt das Beweisfoto oder ein aktuelles Lichtbild der Messstelle Beschädigungen, Risse, Spurrinnen oder Asphaltreparaturen im Bereich der Piezosensoren?
- Spurzuordnung: Ist der überwachte Fahrstreifen (L1 oder L2) in der Datenzeile des Fotos korrekt eingeblendet? Befindet sich das Fahrzeug des Mandanten zweifelsfrei als einziges Fahrzeug im Sensorbereich dieser Spur?
- Fotoposition: Entspricht die Position des Fahrzeugs im Beweisfoto unter Berücksichtigung der Kameraauslöseverzögerung dem gemessenen Geschwindigkeitswert?
Häufige Fragen zum TraffiStar S330
Ist das TraffiStar S330 ein standardisiertes Messverfahren?
Ja, das System wird von den Gerichten grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das bedeutet jedoch nur eine Beweiserleichterung für das Gericht. Sobald die Verteidigung konkrete Abweichungen von der Gebrauchsanweisung oder Mängel an der Messstelle darlegt, muss das Gericht den Messfehler von Amts wegen prüfen.
Wie kann ein Fahrbahnschaden das Messergebnis beeinflussen?
Verschieben sich die im Asphalt verlegten Piezosensoren durch schweren Lkw-Verkehr, Frostaufbrüche oder Spurrinnen auch nur um wenige Millimeter zueinander, verkürzt sich die tatsächliche Messstrecke. Da das Gerät weiterhin mit der festen Distanz kalkuliert, führt dies physikalisch zwingend zur Berechnung einer zu hohen Geschwindigkeit.
Was hat es mit der Anbindung an Wechselverkehrszeichen auf sich?
Bei Systemen mit variabler Geschwindigkeitsanzeige passt sich der Fotoauslösegrenzwert dynamisch an den aktuellen Stellzustand der Schilderbrücke an. Die Übergabe der Stellzustände an das Messgerät ist jedoch nicht Bestandteil der Eichung, sodass hier ein Kontrolldefizit besteht, das die Verteidigung durch Beiziehung der WVZ-Logdateien angreifen kann.
Warum ist die Eichung des Intelligenten Piezo-Vorverstärkers (IPV) so wichtig?
Der IPV muss zwingend gültig geeicht und mit seiner Identifikationsnummer im Eichschein des Hauptmessgeräts aufgeführt sein. Fehlt dieser Eintrag oder ist die Eichfrist abgelaufen, ist die gesamte Messung unverwertbar.
Weiterführend: Traffiphot S: Schwachstellen & Verteidigung · TraffiStar S 350: Rohmessdaten & Fehlerquellen · Bußgeldbescheid
Sollte Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen werden und das Messgerät TraffiStar S330 in Ihrem Bußgeldbescheid auftauchen, empfiehlt sich eine detaillierte technische und rechtliche Prüfung der Messunterlagen. Da es sich um ein fahrbahngebundenes Piezomessverfahren handelt, sind Mängel am Asphalt, fehlende Eichungen des intelligenten Piezo-Vorverstärkers (IPV) oder Fehler bei der Spurzuordnung häufige Ansatzpunkte, um das Verfahren erfolgreich anzugreifen.
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Dennis Engels – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Schwerpunkte: Bußgeldverfahren, Geschwindigkeitsmessungen, Führerschein- und Fahrverbotsrecht. Bundesweit tätig, Kanzlei Düsseldorf.
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Hinweis zur BRAO: Dieser Beitrag dient ausschließlich der sachlichen Information über die aktuelle Rechtslage und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
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Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, drohende MPU — wir verteidigen Ihre Rechte vor Behörden und Gerichten. Kostenlose Ersteinschätzung.

