Von Miamono oder Jusperta zu uns verwiesen? Dann sind Sie hier richtig.
Ihre Forderung wurde außergerichtlich nicht beglichen – jetzt übernimmt die Kanzlei. Wir klären die Deckung mit der ARAG, beantragen den Mahnbescheid oder erheben Klage und vollstrecken den Titel. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen – per WhatsApp, Online-Akte oder Formular.
Offene Rechnung aus Dienstleistung oder Abo: Diese Angaben und Unterlagen brauchen wir
📅 Stand 29.09.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 7 Minuten
📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Ihre Fallgruppe: Dienstvertrag (§ 611 BGB) – Sie schulden die Tätigkeit, nicht den Erfolg. Das ist Ihr größter Vorteil: Der Kunde kann nicht „mindern“, weil ihm die Leistung nicht gefallen hat.
- Die drei Kernbelege: der Vertrag (mit Laufzeit und Preis), der Nachweis, dass Sie die Leistung erbracht oder bereitgehalten haben, und Ihre Rechnungen samt Forderungskonto.
- Der häufigste Einwand lautet „Ich habe gekündigt / war nie da / bin umgezogen“. Alle drei greifen in der Regel nicht – wenn wir Vertrag und Laufzeitklausel vorlegen können.
- Bei Online-Abschluss: Wir brauchen die Bestellstrecke (Button-Lösung), die Bestätigungs-Mail, die Widerrufsbelehrung und den Nachweis des Kündigungsbuttons.
- Wirtschaftlich auch bei kleinen Beträgen: Gutachterkosten drohen hier praktisch nie – die Klage lohnt sich schon ab wenigen hundert Euro.
Typische Fälle
Fitnessstudio und Sportschule, Coaching und Beratung, Pflege und Betreuung, Software- und Streaming-Abos, Reinigung, Bewachung, Hausverwaltung, Agenturleistungen. Meist geht es um Dauerschuldverhältnisse mit monatlicher Vergütung: Der Kunde stellt die Zahlung ein, kündigt zu früh oder widerruft das SEPA-Mandat. Mit 36 % ist das die häufigste Fallgruppe im ARAG-Forderungsmanagement.
Was das Gericht wissen will – und deshalb wir von Ihnen
Eine Klage gewinnt man mit einem lückenlosen Sachverhalt: Zu jedem Punkt Datum, Betrag, Beleg und die Person, die es bezeugen kann. Bitte gehen Sie diese Punkte für Ihren Fall durch – am einfachsten, indem Sie uns die Unterlagen schicken und offene Fragen im WhatsApp-Chat beantworten.
- Wie kam der Vertrag zustande? Datum, Form (unterschrieben, online, mündlich), wer für wen gehandelt hat. Bei Online-Abschluss: Screenshots der Bestellstrecke mit dem Button „zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j BGB) und die Bestätigungs-E-Mail.
- Was genau war vereinbart? Leistung, Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist – so konkret wie möglich („Tarif Premium, 49,90 € monatlich, Mindestlaufzeit 12 Monate ab 01.03.2025“). Ohne Preisabrede gilt die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) – dann brauchen wir Vergleichspreise.
- Haben Sie geleistet oder die Leistung bereitgehalten? Bei Studio, Kurs oder Abo genügt das Bereithalten: geöffnet, angeboten, freigeschaltet. Bei Einzelleistungen: Datum, Dauer, Ergebnis (Beratungsprotokoll, Stundenzettel, Leistungsnachweis).
- Welche Rechnungen sind offen? Jede Rechnung mit Datum, Nummer, Betrag, Leistungszeitraum und Zahlungsziel. Bei Rücklastschriften: Rückgabedatum und Bankgebühren mit Beleg.
- Was ist noch offen? Eine Forderungstabelle pro Monat oder Rechnung, Teilzahlungen bereits abgezogen.
- Wann und wie haben Sie gemahnt? Datum jeder Mahnung und wie sie zugegangen ist.
- Hat der Kunde gekündigt? Wann, in welcher Form – und Ihre Antwort. Wir prüfen, ob die Kündigung unwirksam ist oder erst zu einem späteren Termin wirkt.
Ihre Unterlagen-Checkliste
Fehlt ein Pflichtstück, sagen wir Ihnen vor Klageeinreichung, welches Risiko das bedeutet – und ob es sich ersetzen lässt (etwa durch einen Zeugen oder Indizien).
| Unterlage | Status | Wofür wir sie brauchen |
|---|---|---|
| Vertrag / Mitgliedsvertrag / Bestellbestätigung mit Datum | Pflicht | beweist Vertragsschluss, Laufzeit, Preis (Anlage K 1) |
| AGB in der Fassung zum Vertragsdatum + Nachweis der Einbeziehung (Checkbox-Log, Unterschrift) | Pflicht | Laufzeit- und Kündigungsklauseln gelten nur, wenn die AGB wirksam einbezogen wurden |
| Widerrufsbelehrung mit Zustellnachweis | Pflicht bei Online | sonst kann der Verbraucher bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen (§ 356 Abs. 3 BGB) |
| Leistungsnachweis: Check-in-Protokolle, Kursplan, Anwesenheitslisten, Login-Daten, Stundenzettel, Beratungsprotokolle | Pflicht | belegt Leistung oder Bereithalten; Check-ins widerlegen „ich war nie da“ |
| Preisliste oder Tarif zum Vertragsdatum | empfohlen | Vergütungshöhe, falls der Vertrag den Preis nicht nennt |
| Alle Rechnungen + Forderungskonto mit Teilzahlungen, Gutschriften, Rücklastschriften | Pflicht | Höhe und Zusammensetzung der Forderung |
| Mahnungen mit Datum und Zustellnachweis | Pflicht | Verzug – Voraussetzung für Zinsen und Inkassokosten |
| Kündigung des Kunden + Ihre Antwort | Pflicht falls vorhanden | zeigt, dass Sie auf die Laufzeit hingewiesen haben |
| Screenshot des Kündigungsbuttons (§ 312k BGB) bei Online-Verträgen | empfohlen | fehlt der Button, kann der Verbraucher jederzeit fristlos kündigen |
| Handelsregisterauszug / Gewerbenachweis des Kunden (falls Unternehmer) | empfohlen | 9 statt 5 Prozentpunkte Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) |
| Zeugen mit Name, Funktion, Anschrift | Pflicht | Mitarbeiter, der den Vertrag abgeschlossen oder die Leistung erbracht hat |
Was der Schuldner einwenden wird – und womit wir es entkräften
Aus hunderten Inkassofällen wissen wir, welche Einwände kommen. Wenn Sie uns die passende Vorsorge gleich mitliefern, nehmen wir dem Schuldner den Einwand schon in der Klageschrift.
| Einwand des Schuldners | Wie wahrscheinlich | Das brauchen wir dafür von Ihnen |
|---|---|---|
| „Ich habe den Vertrag nie abgeschlossen“ | mittel | Vertrag mit Unterschrift oder Bestell-Log; Indizien: erste Zahlungen, Check-ins, Nutzung. Bei Online-Abschluss die Bestellstrecke Schritt für Schritt als Screenshots. |
| „Ich habe gekündigt“ | hoch | Das Kündigungsschreiben und Ihre Antwort. Die Kündigung wirkt in der Regel erst zum Laufzeitende – bis dahin schuldet der Kunde den Beitrag. |
| „Ich bin umgezogen / krank / arbeitslos“ | hoch | Kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung (§ 626 BGB; BGH XII ZR 42/10 zum Umzug). Bei Krankheit: Wir verlangen ein Attest, das dauerhafte Unfähigkeit belegt (BGH XII ZR 62/11). |
| „Ich habe die Leistung nie genutzt“ | hoch | Unerheblich – das Bereithalten genügt (Annahmeverzug, § 615 BGB). Ihre Zutrittsprotokolle zeigen oft ohnehin Nutzung. |
| „Die Laufzeitklausel ist unwirksam“ | mittel | AGB-Fassung zum Vertragsdatum. Seit 01.03.2022: Erstlaufzeit höchstens 24 Monate, Verlängerung nur unbefristet mit monatlicher Kündbarkeit, Kündigungsfrist höchstens 1 Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). Wir prüfen, ob Ihre Klausel passt, und begrenzen die Forderung notfalls. |
| „Die Leistung war schlecht“ | mittel | Beim Dienstvertrag gibt es keine Minderung. Der Kunde müsste eine konkrete Pflichtverletzung und einen Schaden beweisen (§ 280 BGB). Schicken Sie uns trotzdem seine Beschwerden und Ihre Antworten. |
| „Ich habe widerrufen“ | mittel bei Online | Widerrufsbelehrung mit Zustellnachweis; Frist 14 Tage ab Vertragsschluss. Hat der Kunde ausdrücklich den Leistungsbeginn vor Fristende verlangt, schuldet er Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB) – wir brauchen das Log dieser Erklärung. |
| „Das Studio war geschlossen“ (Umbau, Corona) | niedrig | Schließungszeiten klammern wir aus (BGH XII ZR 64/21) und klagen die übrigen Monate ein – bitte Schließungszeiträume nennen. |
| „Ich habe das SEPA-Mandat widerrufen, also ist der Vertrag beendet“ | mittel | Der Mandatswiderruf berührt die Zahlungspflicht nicht. Rücklastschriftkosten sind Verzugsschaden – bitte die tatsächlichen Bankkosten belegen. |
Wer kann als Zeuge aussagen – und wer nicht?
Ein häufiges Missverständnis: Sie selbst – als Inhaber, Geschäftsführer oder Einzelunternehmer – sind vor Gericht Partei, nicht Zeuge. Ihre eigene Schilderung zählt deshalb nur eingeschränkt (§ 448 ZPO). Entscheidend sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Auftrag entgegengenommen, die Leistung erbracht oder die Lieferung übergeben haben. Nennen Sie uns deshalb bitte zu jedem wichtigen Punkt: Wer war dabei? – mit Name, Funktion und einer Anschrift, unter der die Person geladen werden kann.
Ein Punkt, der über die Inkassokosten entscheidet: Wann war der Schuldner im Verzug?
Die Kosten des Inkassos kann der Schuldner nur dann erstatten müssen, wenn er schon vor der Beauftragung des Inkassounternehmens im Verzug war (§ 286 BGB, § 280 BGB). Deshalb brauchen wir eines von drei Dingen: Ihre eigene Mahnung mit Datum und Zugangsnachweis, einen kalendarisch bestimmten Zahlungstermin im Vertrag oder auf der Rechnung („zahlbar bis 15.03.“, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die Rechnung mit Zugangsnachweis, wenn seit Zugang mehr als 30 Tage vergangen sind (§ 286 Abs. 3 BGB – bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist). Fehlt das, bleiben die Inkassokosten häufig an Ihnen hängen – die Hauptforderung selbst ist davon nicht betroffen.
Rechtlich in Kürze
- Anspruchsgrundlage: § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Ihrem Vertrag; die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts fällig (§ 614 BGB) oder zum vertraglich vereinbarten Termin.
- Annahmeverzug (§ 615 BGB): Ruft der Kunde die Leistung nicht ab, bleibt er zur Zahlung verpflichtet – der zentrale Rechtssatz gegen „ich war nie da“.
- Kündigung: ordentlich nur zum Laufzeitende (§ 620 BGB), außerordentlich nur bei wichtigem Grund, den der Kunde beweisen muss (§ 626 BGB).
- Verbraucherschutz: Laufzeitgrenzen nach § 309 Nr. 9 BGB, Kündigungsbutton (§ 312k BGB), Widerrufsrecht im Fernabsatz (§ 312g BGB) – alles Punkte, die wir mit Ihren Unterlagen vorab abräumen.
- Zuständigkeit: Amtsgericht bis 10.000 €, darüber Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG, § 71 Abs. 1 GVG); örtlich am Sitz des Schuldners oder am Erfüllungsort (§§ 12, 13, 29 ZPO).
Kosten und Risiko realistisch eingeschätzt
Dienstleistungsforderungen sind die wirtschaftlichste Fallgruppe: Ein Sachverständigengutachten wird praktisch nie nötig, die Streitpunkte lassen sich mit Urkunden klären. Deshalb lohnt sich die Klage auch bei Beträgen von wenigen hundert Euro – zumal die ARAG im Rahmen Ihrer Deckungszusage Anwalts- und Gerichtskosten trägt und der Schuldner sie bei Erfolg erstatten muss (§ 91 ZPO). Verzugszinsen kommen hinzu: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern neun (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB).
⚡ IN ZWEI MINUTEN STARTEN
Vollmacht erteilen – kostenfreie Ersteinschätzung erhalten
Tragen Sie Ihr Miamono-Aktenzeichen und Ihre Kontaktdaten ein. Mit Ihrer Bestätigung dürfen wir Ihre Unterlagen bei Miamono einsehen, die Deckung mit der ARAG klären und legen sofort Ihre Akte an. Sie erhalten dann Ihre Ersteinschätzung und den Zugang zur Online-Akte – für Sie kostenfrei.
🔍 Um welche Forderung geht es?
Für jede Fallgruppe haben wir zusammengestellt, welche Angaben und Unterlagen das Gericht sehen will – und was der Schuldner typischerweise einwendet. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller der Titel.
- Dienstleistung & Abo (diese Seite)
- Handwerkerrechnung – Sanitär, Heizung, Elektro, Maler, Dachdecker, Kfz-Werkstatt, Schlüsseldienst
- Warenlieferung – Lieferung auf Rechnung, Großhandel, Onlineshop, Abo-Lieferung
- Kaufvertrag – Fahrzeug, Möbel, Küche, Elektronik, Maschine, Restkaufpreis, Ratenkauf
- Werkvertrag & Projekt – Webseite, Software, Planung, Maßanfertigung, Druck, Gutachten
Häufige Fragen
Mein Kunde sagt, er sei nie im Studio gewesen. Muss er trotzdem zahlen?
Ja. Beim Dienstvertrag schulden Sie das Bereithalten der Leistung, nicht deren Nutzung. Nimmt der Kunde das Angebot nicht wahr, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen (§ 615 BGB). Wir brauchen dafür nur den Vertrag und den Nachweis, dass Ihr Betrieb geöffnet bzw. der Zugang freigeschaltet war.
Der Kunde hat mitten in der Laufzeit gekündigt. Was kann ich verlangen?
Die Beiträge bis zum regulären Laufzeitende. Eine ordentliche Kündigung wirkt erst zu diesem Termin; eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund, den der Kunde beweisen muss. Umzug, Zeitmangel oder eine vorübergehende Krankheit reichen nach der Rechtsprechung nicht.
Ich habe den Vertrag online abgeschlossen. Worauf kommt es an?
Auf drei Nachweise: die Bestellstrecke mit dem Button „zahlungspflichtig bestellen“, die Widerrufsbelehrung und den Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Fehlt einer dieser Punkte, hat der Verbraucher Rechte, die die Forderung ganz oder teilweise zu Fall bringen können. Schicken Sie uns Screenshots und die Bestätigungs-E-Mail.
Lohnt sich das bei 300 Euro Rückstand überhaupt?
In dieser Fallgruppe ja. Es entstehen keine Gutachterkosten, die Klage wird mit Urkunden geführt, und die Kosten trägt bei Erfolg der Schuldner. Mit Ihrer ARAG-Deckung haben Sie kein Kostenrisiko über die Selbstbeteiligung hinaus.

Henrik Momberger
Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte Düsseldorf
Kanzlei seit 2005 in Düsseldorf, seit über zehn Jahren Partnerkanzlei der ARAG. Forderungsdurchsetzung, Mahn- und Vollstreckungsverfahren, Zivilprozess – bundesweit. Kanzlei am Höherweg 101.
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Diese Seite gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der Deckungszusage der ARAG. Miamono und Jusperta sind eigenständige Inkassodienstleister; die anwaltliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch Momberger Rechtsanwälte.

