Von Miamono oder Jusperta zu uns verwiesen? Dann sind Sie hier richtig.

Ihre Forderung wurde außergerichtlich nicht beglichen – jetzt übernimmt die Kanzlei. Wir klären die Deckung mit der ARAG, beantragen den Mahnbescheid oder erheben Klage und vollstrecken den Titel. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen – per WhatsApp, Online-Akte oder Formular.

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Projekt geliefert, Rechnung offen: Diese Angaben und Unterlagen brauchen wir für Ihren Werklohn

📅 Stand 29.09.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 8 Minuten

📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Ihre Fallgruppe: Werkvertrag (§ 631 BGB) – oder Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB), wenn eine bewegliche Sache hergestellt wird (Möbel, Fenster, Küche). Die Zuordnung entscheidet über Fälligkeit und Beweislast; wir klären sie mit Ihnen.
  • Ihre stärksten Belege sind Freigaben: jedes „Go“ per E-Mail, jede abgenommene Korrekturschleife, jeder Livegang. Damit widerlegen wir „nicht wie bestellt“.
  • Fehlende Mitwirkung des Kunden (kein Content, keine Freigabe, kein Zugang) ist kein Grund zur Zahlungsverweigerung – im Gegenteil (§§ 642, 643 BGB).
  • Kündigt der Kunde, steht Ihnen trotzdem die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB) – wir brauchen eine getrennte Abrechnung.
  • Urheberrecht als Hebel: Nutzt der Kunde Webseite, Design oder Software ohne zu zahlen, verletzt er meist Ihr Urheberrecht (§ 97 UrhG) – ein starkes zusätzliches Druckmittel.

Typische Fälle

Planungs- und Ingenieurleistungen, Webseiten- und Software-Erstellung, Druckerzeugnisse, Maßanfertigungen (Möbel, Fenster, Küchen), Gutachten, Übersetzungen, Werbefilme, Veranstaltungstechnik, Bauleistungen ohne Handwerksbezug. Rund 6 % der ARAG-Inkassofälle. Typischer Einwand: „Das ist nie fertig geworden / nicht so, wie ich es wollte.“

Was das Gericht wissen will – und deshalb wir von Ihnen

Eine Klage gewinnt man mit einem lückenlosen Sachverhalt: Zu jedem Punkt Datum, Betrag, Beleg und die Person, die es bezeugen kann. Bitte gehen Sie diese Punkte für Ihren Fall durch – am einfachsten, indem Sie uns die Unterlagen schicken und offene Fragen im WhatsApp-Chat beantworten.

  1. Wer hat wann was beauftragt? Datum, Form, Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft, Angebot mit Positionen, Briefing), Vertragspartner.
  2. Welcher Erfolg war genau geschuldet? So präzise wie möglich („Webseite mit 12 Unterseiten, responsiv, CMS WordPress, Lieferung bis 30.04.2026“). Je konkreter, desto leichter ist der Mangeleinwand zu widerlegen.
  3. Was war als Vergütung vereinbart? Festpreis, Abschlagsplan (§ 632a BGB), Stundenkontingent; bei Architekten und Ingenieuren der HOAI-Bezug.
  4. Wie lief das Projekt? Zwischenstände, Freigaben des Kunden (Korrekturschleifen, „Go“ per E-Mail), Änderungswünsche als Nachträge – mit Datum.
  5. Wann und wie haben Sie übergeben? Dateien, Zugangsdaten, Lieferung des Werkstücks, Montage – mit Nachweis.
  6. Gab es eine Abnahme? Ausdrücklich, stillschweigend (Livegang der Webseite, Nutzung der Software, Einbau der Fenster, Verwendung der Drucksachen) oder per Fristsetzung (§ 640 Abs. 2 BGB).
  7. Hat der Kunde mitgewirkt? Ausgebliebene Inhalte, Freigaben oder Zugänge – und Ihre Aufforderungen dazu mit Datum.
  8. Rechnung, Mahnung, Verzug.

Ihre Unterlagen-Checkliste

Fehlt ein Pflichtstück, sagen wir Ihnen vor Klageeinreichung, welches Risiko das bedeutet – und ob es sich ersetzen lässt (etwa durch einen Zeugen oder Indizien).

UnterlageStatusWofür wir sie brauchen
Angebot mit Annahme, Pflichtenheft, Briefing-E-Mails, ProjektvertragPflichtAuftrag und Leistungsumfang (Anlage K 1)
E-Mails, Ticketsystem, Projektmanagement-Export mit Zeitstempeln, Protokolle von AbstimmungsterminenPflichtFreigaben und Änderungswünsche; Zeuge: Projektleiter
Übergabeprotokoll, Screenshots mit Datum, Versand der Dateien (E-Mail mit Anhang), Zugangsdaten-Übermittlung, Lieferschein beim WerkstückPflichtFertigstellung und Übergabe
Abnahmeprotokoll; Livegang (Wayback-Machine-Snapshot, DNS-Umstellung), Nutzungsnachweis; Fristsetzung nach § 640 Abs. 2 BGB mit ZustellnachweisPflichtAbnahme – Fälligkeit und Beweislast
Ihre Aufforderungen zur Content-Lieferung / Freigabe mit Datum und die ausgebliebenen AntwortenPflicht falls relevantunterlassene Mitwirkung (§§ 642, 643 BGB)
Testprotokolle, AbnahmetestsempfohlenMangelfreiheit; wir bieten einen IT- oder Bausachverständigen an
Vertrag, Abschlagsplan, Stundennachweise, HOAI-BerechnungPflichtVergütung und Abschläge
Vertragsklausel zur Rechteübertragung bei Zahlung, Nachweis der Nutzung durch den KundenempfohlenUrheberrecht als Hebel (§ 97 UrhG)
Getrennte Abrechnung erbrachter und nicht erbrachter LeistungenPflicht bei Kündigung§ 648 BGB
Mahnungen mit Zustellnachweis, ForderungskontoPflichtVerzug, offener Betrag
Zeugen mit Name, Funktion, AnschriftPflichtProjektleiter, Entwickler, Monteur

Was der Schuldner einwenden wird – und womit wir es entkräften

Aus hunderten Inkassofällen wissen wir, welche Einwände kommen. Wenn Sie uns die passende Vorsorge gleich mitliefern, nehmen wir dem Schuldner den Einwand schon in der Klageschrift.

Einwand des SchuldnersWie wahrscheinlichDas brauchen wir dafür von Ihnen
„Das Werk ist nicht fertig / nicht so wie bestellt“sehr hochLeistungsbeschreibung und Freigaben, die wir gegenüberstellen; was genau fehlt und was es wert ist. Für das Erbrachte fordern wir Abschläge (§ 632a BGB); bei fehlender Mitwirkung greifen §§ 642, 643 BGB.
„Nicht abgenommen“hochNutzung durch den Kunden (Livegang, Einbau, Verwendung) = stillschweigende Abnahme; sonst holen wir die Abnahmefiktion per Fristsetzung nach; verweigert der Kunde endgültig, ist die Abnahme entbehrlich.
„Mangelhaft“ (Bugs, Design, Funktion)hochDer Kunde muss den Mangel konkret benennen. Freigaben zeigen, dass Design und Funktion akzeptiert waren – Geschmack ist kein Mangel. Ihr Nachbesserungsangebot; wir bieten ein Gutachten an. Bei Werklieferung an Kaufleute: § 377 HGB.
„Ich habe gekündigt, deshalb schulde ich nichts mehr“mittelNach § 648 BGB schuldet der Kunde die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (vermutet: 5 % für den nicht erbrachten Teil). Eine Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) müsste er beweisen. Wir brauchen Ihre Abrechnung erbracht/nicht erbracht.
„Das war ein Festpreis, die Nachträge waren inklusive“mittelÄnderungswünsche mit Datum, Ihr Hinweis auf Mehrkosten vor Ausführung, die Zustimmung des Kunden; beim Bauvertrag §§ 650b, 650c BGB.
„Ich nutze es nicht, also zahle ich nicht“mittelDie Nutzung ist für den Werklohn unerheblich. Nutzt er es doch: Nachweis der Nutzung – dann kommt die Urheberrechtsverletzung als Gegenhebel dazu.
„Die Frist wurde nicht eingehalten, ich verlange Schadensersatz“mittelIhre Aufforderungen zur Mitwirkung und die verzögerten Antworten des Kunden (Fristverlängerung); kein Fixgeschäft; Schaden bestreiten wir.
„Ihr Angebot war nur ein Kostenvoranschlag“niedrigAnnahmeerklärung; bei Werklieferung die Auftragsbestätigung; Beginn der Arbeiten mit Wissen des Kunden gilt als Annahme.

Wer kann als Zeuge aussagen – und wer nicht?

Ein häufiges Missverständnis: Sie selbst – als Inhaber, Geschäftsführer oder Einzelunternehmer – sind vor Gericht Partei, nicht Zeuge. Ihre eigene Schilderung zählt deshalb nur eingeschränkt (§ 448 ZPO). Entscheidend sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Auftrag entgegengenommen, die Leistung erbracht oder die Lieferung übergeben haben. Nennen Sie uns deshalb bitte zu jedem wichtigen Punkt: Wer war dabei? – mit Name, Funktion und einer Anschrift, unter der die Person geladen werden kann.

Ein Punkt, der über die Inkassokosten entscheidet: Wann war der Schuldner im Verzug?

Die Kosten des Inkassos kann der Schuldner nur dann erstatten müssen, wenn er schon vor der Beauftragung des Inkassounternehmens im Verzug war (§ 286 BGB, § 280 BGB). Deshalb brauchen wir eines von drei Dingen: Ihre eigene Mahnung mit Datum und Zugangsnachweis, einen kalendarisch bestimmten Zahlungstermin im Vertrag oder auf der Rechnung („zahlbar bis 15.03.“, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die Rechnung mit Zugangsnachweis, wenn seit Zugang mehr als 30 Tage vergangen sind (§ 286 Abs. 3 BGB – bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist). Fehlt das, bleiben die Inkassokosten häufig an Ihnen hängen – die Hauptforderung selbst ist davon nicht betroffen.

Rechtlich in Kürze

  • Anspruchsgrundlage: § 631 Abs. 1 BGB; bei Werklieferung § 650 in Verbindung mit § 433 Abs. 2 BGB.
  • Fälligkeit: Werkvertrag mit Abnahme (§ 641 BGB), Werklieferung mit Ablieferung. Abschlagszahlungen (§ 632a BGB) sind schon vor Abnahme fällig, sobald die Teilleistung erbracht ist.
  • Vergessene Abnahme heilen: Frist zur Abnahme mit Hinweis auf § 640 Abs. 2 BGB – notfalls noch während des Prozesses. Lehnt der Kunde endgültig ab und will nur noch Geld, liegt ein Abrechnungsverhältnis vor.
  • Mitwirkungspflicht (§ 642 BGB): Bleiben Content, Freigabe oder Zugang aus, können Sie Entschädigung verlangen und nach Fristsetzung kündigen (§ 643 BGB) – der Schlüssel in Webseiten- und Software-Fällen.
  • Mangelbegriff (§ 633 BGB): vereinbarte Beschaffenheit, sonst gewöhnliche Verwendung. Geschmacksfragen sind kein Mangel, wenn Freigaben erteilt wurden.
  • Zuständigkeit: Amtsgericht bis 10.000 €, darüber Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG, § 71 Abs. 1 GVG).

Kosten und Risiko realistisch eingeschätzt

Behauptet der Kunde Mängel an Software oder Bauleistung, kann ein Sachverständigengutachten nötig werden (Vorschuss typisch 1.500 bis 3.000 €). Bei Forderungen unter etwa 1.000 € nennen wir Ihnen dieses Risiko vor der Klage und schlagen einen Vergleich vor. Liegen Freigaben und Livegang vor, ist der Mangeleinwand meist ohne Gutachten zu entkräften. Im Rahmen Ihrer ARAG-Deckung trägt die Versicherung die Kosten; bei Erfolg erstattet sie der Schuldner (§ 91 ZPO).

⚡ IN ZWEI MINUTEN STARTEN

Vollmacht erteilen – kostenfreie Ersteinschätzung erhalten

Tragen Sie Ihr Miamono-Aktenzeichen und Ihre Kontaktdaten ein. Mit Ihrer Bestätigung dürfen wir Ihre Unterlagen bei Miamono einsehen, die Deckung mit der ARAG klären und legen sofort Ihre Akte an. Sie erhalten dann Ihre Ersteinschätzung und den Zugang zur Online-Akte – für Sie kostenfrei.

🔍 Um welche Forderung geht es?

Für jede Fallgruppe haben wir zusammengestellt, welche Angaben und Unterlagen das Gericht sehen will – und was der Schuldner typischerweise einwendet. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller der Titel.

  • Dienstleistung & Abo – Fitnessstudio, Coaching, Software-Abo, Pflege, Agentur, Hausverwaltung
  • Handwerkerrechnung – Sanitär, Heizung, Elektro, Maler, Dachdecker, Kfz-Werkstatt, Schlüsseldienst
  • Warenlieferung – Lieferung auf Rechnung, Großhandel, Onlineshop, Abo-Lieferung
  • Kaufvertrag – Fahrzeug, Möbel, Küche, Elektronik, Maschine, Restkaufpreis, Ratenkauf
  • Werkvertrag & Projekt (diese Seite)

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Häufige Fragen

Die Webseite ist online, aber der Kunde sagt, sie sei nie richtig fertig geworden. Was zählt?

Der Livegang ist in der Regel eine stillschweigende Abnahme – damit ist der Werklohn fällig und der Kunde muss konkrete Mängel beweisen. Wir brauchen den Nachweis des Livegangs (Snapshot, DNS-Umstellung), die Freigaben und die Leistungsbeschreibung.

Der Kunde hat monatelang keine Inhalte geliefert und wirft mir jetzt Verzug vor.

Fehlende Mitwirkung geht zu seinen Lasten (§ 642 BGB). Schicken Sie uns Ihre Aufforderungen mit Datum und die ausgebliebenen Antworten – daraus ergibt sich, dass die Verzögerung nicht von Ihnen kam, und wir können zusätzlich Entschädigung verlangen.

Der Kunde hat das Projekt abgebrochen. Bekomme ich trotzdem mein Geld?

Ja. Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, steht Ihnen die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu, was Sie durch den Abbruch ersparen (§ 648 BGB). Wir brauchen dafür eine getrennte Abrechnung der erbrachten und der nicht erbrachten Leistungen.

Der Kunde nutzt mein Design bzw. meine Software, ohne zu zahlen. Kann ich das verbieten?

Meist ja. Nutzungsrechte gehen üblicherweise erst mit vollständiger Zahlung über; bis dahin ist die Nutzung eine Urheberrechtsverletzung (§ 97 UrhG) mit Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Das ist ein wirksames Druckmittel neben der Zahlungsklage – schicken Sie uns die Vertragsklausel zur Rechteübertragung.

Henrik Momberger, Rechtsanwalt in Düsseldorf

Henrik Momberger

Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte Düsseldorf

Kanzlei seit 2005 in Düsseldorf, seit über zehn Jahren Partnerkanzlei der ARAG. Forderungsdurchsetzung, Mahn- und Vollstreckungsverfahren, Zivilprozess – bundesweit. Kanzlei am Höherweg 101.

📞 0211 / 280 646 0 • ✉ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. • Anfahrt

Unterlagen schicken – wir kümmern uns um den Rest

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Diese Seite gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der Deckungszusage der ARAG. Miamono und Jusperta sind eigenständige Inkassodienstleister; die anwaltliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch Momberger Rechtsanwälte.