Von Miamono oder Jusperta zu uns verwiesen? Dann sind Sie hier richtig.
Ihre Forderung wurde außergerichtlich nicht beglichen – jetzt übernimmt die Kanzlei. Wir klären die Deckung mit der ARAG, beantragen den Mahnbescheid oder erheben Klage und vollstrecken den Titel. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen – per WhatsApp, Online-Akte oder Formular.
Kaufpreis oder Restkaufpreis offen: Diese Angaben und Unterlagen brauchen wir
📅 Stand 29.09.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 8 Minuten
📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Ihre Fallgruppe: Kaufvertrag über ein einzelnes, meist höherwertiges Gut (§ 433 BGB); bei Verbrauchern Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) mit zwingenden Schutzvorschriften.
- Die Übergabe ist meist unstreitig – der Streit dreht sich um Mangel, Rücktritt, Widerruf oder die Frage, wer überhaupt Käufer ist.
- Die drei Kernbelege: unterschriebener Kaufvertrag mit exakter Bezeichnung der Sache, Übergabeprotokoll mit Zustand, Zahlungsübersicht mit offenem Rest.
- Bei Verbrauchern gilt die Vermutung, dass ein Mangel in den ersten 12 Monaten schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB) – wir widerlegen sie mit Werkstatt- und Prüfbelegen.
- Ratenkauf: Die Gesamtfälligstellung ist nur nach dem strengen Verfahren des § 498 BGB wirksam – schicken Sie uns Ratenplan, Nachfristschreiben und Kündigung.
Typische Fälle
Fahrzeugkauf im Autohaus oder beim Händler, Möbel, Küchen, Elektronik, Maschinen, Tiere, Restkaufpreis nach Anzahlung, Ratenkauf. Rund 6 % der ARAG-Inkassofälle – mit überdurchschnittlich hohen Streitwerten und dem häufigsten Einwand aller Fallgruppen: „Die Sache ist mangelhaft, ich trete zurück.“
Was das Gericht wissen will – und deshalb wir von Ihnen
Eine Klage gewinnt man mit einem lückenlosen Sachverhalt: Zu jedem Punkt Datum, Betrag, Beleg und die Person, die es bezeugen kann. Bitte gehen Sie diese Punkte für Ihren Fall durch – am einfachsten, indem Sie uns die Unterlagen schicken und offene Fragen im WhatsApp-Chat beantworten.
- Wie kam der Vertrag zustande? Datum, Ort, Form (Kaufvertragsformular, Bestellung, Online). Kaufgegenstand exakt: beim Fahrzeug FIN, Kilometerstand, Erstzulassung; bei Waren Typ und Seriennummer. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Rest bei Übergabe, Raten).
- Wann und in welchem Zustand haben Sie übergeben? Übergabeprotokoll, Fotos, übergebene Papiere und Zubehör, Zulassung auf den Käufer.
- Was ist bezahlt, was offen? Kontoauszug, Quittungen, Ratenplan mit Zahlungshistorie.
- Was war zur Beschaffenheit vereinbart? Beschreibungen, Inseratstext, Garantien, Gewährleistungsausschluss (wirksam nur unter Unternehmern oder bei Privatverkäufer; bei Verbrauchern nur als gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB).
- Hat der Käufer reklamiert? Wann, was – und Ihre Reaktion: Nachbesserung angeboten, durchgeführt, verweigert?
- Bei Ratenkauf: Ratenplan, mit wie vielen Raten der Käufer im Rückstand ist, Nachfristschreiben mit Kündigungsandrohung, Kündigung (§ 498 BGB).
- Ist der Käufer Unternehmer? Firmenangabe im Vertrag, Vorsteuerabzug, Nutzung im Betrieb – dann gelten die Verbraucherschutzvorschriften nicht.
- Mahnung und Verzug.
Ihre Unterlagen-Checkliste
Fehlt ein Pflichtstück, sagen wir Ihnen vor Klageeinreichung, welches Risiko das bedeutet – und ob es sich ersetzen lässt (etwa durch einen Zeugen oder Indizien).
| Unterlage | Status | Wofür wir sie brauchen |
|---|---|---|
| Unterschriebener Kaufvertrag / verbindliche Bestellung mit allen Daten; online: Bestellbestätigung und Log | Pflicht | Vertragsschluss und Kaufgegenstand (Anlage K 1) |
| Vertragstext zur Beschaffenheit, gesonderte Vereinbarung bei Verbrauchern, Fahrzeugbeschreibung, Inseratstext | Pflicht | was geschuldet war – und was nicht |
| Übergabeprotokoll mit Unterschrift, Fotos, Fahrzeugbrief-Übergabe, Zulassung | Pflicht | Übergabe und Zustand |
| Kontoauszug, Quittungen, Ratenplan | Pflicht | Zahlungen und Restforderung |
| Werkstattrechnung vor Verkauf, HU-Bericht, Prüfprotokoll | Pflicht | Mangelfreiheit bei Übergabe; wir bieten ein Gutachten an |
| Werkstattaufträge, Terminangebote, Schriftwechsel zur Nacherfüllung | Pflicht falls vorhanden | Nacherfüllung angeboten oder erbracht |
| Nachfristschreiben mit Kündigungsandrohung, Zustellnachweis, Kündigung | Pflicht bei Ratenkauf | wirksame Gesamtfälligstellung (§ 498 BGB) |
| Firmenangabe im Vertrag, Gewerbeanmeldung, Nutzung im Betrieb | empfohlen | Unternehmereigenschaft des Käufers schließt §§ 474 ff. BGB aus |
| Widerrufsbelehrung (bei Online- oder Haustürgeschäft) | Pflicht bei Online | sonst verlängertes Widerrufsrecht |
| Mahnungen mit Zustellnachweis | Pflicht | Verzug |
| Zeugen mit Name, Funktion, Anschrift | Pflicht | Verkäufer, wer die Übergabe gemacht hat |
Was der Schuldner einwenden wird – und womit wir es entkräften
Aus hunderten Inkassofällen wissen wir, welche Einwände kommen. Wenn Sie uns die passende Vorsorge gleich mitliefern, nehmen wir dem Schuldner den Einwand schon in der Klageschrift.
| Einwand des Schuldners | Wie wahrscheinlich | Das brauchen wir dafür von Ihnen |
|---|---|---|
| „Die Sache ist mangelhaft, ich trete zurück / mindere“ | sehr hoch | Alle Belege zum Zustand bei Übergabe (Werkstattrechnung, HU, Prüfprotokoll) – damit widerlegen wir die 12-Monats-Vermutung des § 477 BGB (Verschleiß, Bedienfehler, Unfall danach). Ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung gibt es keinen Rücktritt (§§ 437, 323 BGB); ein unerheblicher Mangel (Faustregel: unter 5 % des Kaufpreises) schließt ihn aus. Bei gewerblichem Käufer: § 377 HGB. |
| „Ich habe den Vertrag widerrufen“ | mittel bei Online/Haustür | Wo wurde der Vertrag geschlossen? Im Geschäftsraum gibt es kein Widerrufsrecht. Sonst: Belehrung, Frist, Wertersatz für die Nutzung (beim Kfz nach Kilometern). |
| „Ich habe angezahlt, der Rest war Kulanz / Rabatt“ | mittel | Vertragspreis, kein schriftlicher Nachlass; Zeuge Verkäufer. Einen Erlass muss der Käufer beweisen. |
| „Das Fahrzeug hatte einen Unfallschaden, arglistig verschwiegen“ | mittel (Kfz) | Ihre Ankaufsdokumentation und Vorschadenhistorie, Inseratstext, Gutachten. Bei Arglist wäre ein Gewährleistungsausschluss unwirksam (§ 444 BGB) – deshalb belegen wir, was Sie wussten und offengelegt haben. |
| „Ich bin nicht der Käufer, das war mein Sohn / meine Firma“ | mittel | Unterschrift im Vertrag, Ausweiskopie, Zulassung, von welchem Konto gezahlt wurde; im Zweifel verklagen wir beide. |
| „Die Gesamtfälligstellung ist unwirksam“ (Ratenkauf) | hoch bei Verbrauchern | Nachweis des Verfahrens nach § 498 BGB: Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Raten und mindestens 10 % (bzw. 5 %) des Nennbetrags, zweiwöchige Nachfrist mit Kündigungsandrohung. Fehlt etwas, klagen wir die rückständigen Raten ein und erweitern um künftige Raten (§ 258 ZPO). |
| „Ich habe ein Zurückbehaltungsrecht wegen Garantie / Gewährleistung“ | hoch | Zurückbehalten darf der Käufer nur in Höhe der Mangelbeseitigungskosten (§ 320 BGB); Ihr Nachbesserungsangebot und seine Verweigerung. |
| Aufrechnung mit Kosten für Ersatzfahrzeug oder Fremdreparatur | mittel | Hat der Käufer ohne Fristsetzung selbst repariert, bekommt er nichts ersetzt (BGH VIII ZR 100/04). Wir brauchen seinen Schriftwechsel und die Rechnungen, die er vorlegt. |
Wer kann als Zeuge aussagen – und wer nicht?
Ein häufiges Missverständnis: Sie selbst – als Inhaber, Geschäftsführer oder Einzelunternehmer – sind vor Gericht Partei, nicht Zeuge. Ihre eigene Schilderung zählt deshalb nur eingeschränkt (§ 448 ZPO). Entscheidend sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Auftrag entgegengenommen, die Leistung erbracht oder die Lieferung übergeben haben. Nennen Sie uns deshalb bitte zu jedem wichtigen Punkt: Wer war dabei? – mit Name, Funktion und einer Anschrift, unter der die Person geladen werden kann.
Ein Punkt, der über die Inkassokosten entscheidet: Wann war der Schuldner im Verzug?
Die Kosten des Inkassos kann der Schuldner nur dann erstatten müssen, wenn er schon vor der Beauftragung des Inkassounternehmens im Verzug war (§ 286 BGB, § 280 BGB). Deshalb brauchen wir eines von drei Dingen: Ihre eigene Mahnung mit Datum und Zugangsnachweis, einen kalendarisch bestimmten Zahlungstermin im Vertrag oder auf der Rechnung („zahlbar bis 15.03.“, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die Rechnung mit Zugangsnachweis, wenn seit Zugang mehr als 30 Tage vergangen sind (§ 286 Abs. 3 BGB – bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist). Fehlt das, bleiben die Inkassokosten häufig an Ihnen hängen – die Hauptforderung selbst ist davon nicht betroffen.
Rechtlich in Kürze
- Anspruchsgrundlage: § 433 Abs. 2 BGB. Ist die Ware noch nicht übergeben, beantragen wir Zahlung Zug um Zug gegen Übergabe (§ 320 BGB) und die Feststellung des Annahmeverzugs (§ 293 BGB), damit die Vollstreckung nicht scheitert.
- Sachmangel (§ 434 BGB): subjektive und objektive Anforderungen; die Klausel „gekauft wie gesehen“ reicht beim Verbrauchsgüterkauf nicht (§ 476 Abs. 1 S. 2 BGB).
- Beweislastumkehr (§ 477 BGB): Ein Mangel, der sich binnen 12 Monaten zeigt, gilt als bei Übergabe vorhanden – widerlegbar durch Gutachten.
- Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB) setzt eine Frist zur Nacherfüllung voraus, außer bei Verweigerung oder zweimaligem Fehlschlagen (§ 440 BGB); unerhebliche Mängel schließen ihn aus (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB).
- Ratenkauf mit Verbraucher: Teilzahlungsgeschäft (§§ 506, 507 BGB), Gesamtfälligstellung nur nach § 498 BGB. Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB): Die Rücknahme gilt beim Verbraucher als Rücktritt (§ 508 BGB) – vorher rechnen wir mit Ihnen, was wirtschaftlich besser ist.
- Zuständigkeit: Amtsgericht bis 10.000 €, darüber Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG, § 71 Abs. 1 GVG).
Kosten und Risiko realistisch eingeschätzt
Kommt der Mangeleinwand, ist meist ein Sachverständigengutachten nötig (Vorschuss typisch 1.500 bis 3.000 €). Bei den in dieser Fallgruppe üblichen Streitwerten ist das verhältnismäßig; bei Forderungen unter etwa 1.000 € sagen wir Ihnen das Risiko vor der Klage und schlagen einen Vergleich vor. Im Rahmen Ihrer ARAG-Deckung trägt die Versicherung Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten; bei Erfolg erstattet sie der Schuldner (§ 91 ZPO).
⚡ IN ZWEI MINUTEN STARTEN
Vollmacht erteilen – kostenfreie Ersteinschätzung erhalten
Tragen Sie Ihr Miamono-Aktenzeichen und Ihre Kontaktdaten ein. Mit Ihrer Bestätigung dürfen wir Ihre Unterlagen bei Miamono einsehen, die Deckung mit der ARAG klären und legen sofort Ihre Akte an. Sie erhalten dann Ihre Ersteinschätzung und den Zugang zur Online-Akte – für Sie kostenfrei.
🔍 Um welche Forderung geht es?
Für jede Fallgruppe haben wir zusammengestellt, welche Angaben und Unterlagen das Gericht sehen will – und was der Schuldner typischerweise einwendet. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller der Titel.
- Dienstleistung & Abo – Fitnessstudio, Coaching, Software-Abo, Pflege, Agentur, Hausverwaltung
- Handwerkerrechnung – Sanitär, Heizung, Elektro, Maler, Dachdecker, Kfz-Werkstatt, Schlüsseldienst
- Warenlieferung – Lieferung auf Rechnung, Großhandel, Onlineshop, Abo-Lieferung
- Kaufvertrag (diese Seite)
- Werkvertrag & Projekt – Webseite, Software, Planung, Maßanfertigung, Druck, Gutachten
Häufige Fragen
Der Käufer hat den Rücktritt erklärt, ohne mir eine Chance zur Nachbesserung zu geben. Ist der Rücktritt wirksam?
In der Regel nicht. Der Rücktritt setzt eine Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus (§ 323 BGB); ohne Frist bleibt der Kaufpreis geschuldet – es sei denn, Sie hätten die Nachbesserung verweigert oder sie wäre zweimal fehlgeschlagen. Schicken Sie uns den gesamten Schriftwechsel.
Der Mangel trat vier Monate nach Übergabe auf. Muss ich beweisen, dass das Fahrzeug in Ordnung war?
Bei einem Verbraucher als Käufer ja – § 477 BGB vermutet, dass ein Mangel innerhalb von 12 Monaten schon bei Übergabe vorlag. Wir widerlegen das mit Werkstattrechnungen, HU-Bericht und Prüfprotokollen aus der Zeit vor dem Verkauf und bieten ein Gutachten an. Bei gewerblichen Käufern gilt die Vermutung nicht.
Mein Kunde zahlt seine Raten nicht mehr. Kann ich den gesamten Rest fordern?
Nur nach dem Verfahren des § 498 BGB: Verzug mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und einem Mindestanteil des Nennbetrags, dazu eine zweiwöchige Nachfrist mit Kündigungsandrohung. Wir prüfen Ihre Schreiben; fehlt ein Schritt, klagen wir zunächst die rückständigen Raten ein.
Der Vertrag hat einen Gewährleistungsausschluss. Hilft der?
Gegenüber Unternehmern ja, gegenüber Verbrauchern nur als ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung über eine konkrete Abweichung – die Standardklausel „gekauft wie gesehen“ reicht nicht. Schicken Sie uns den Vertragstext, wir sagen Ihnen, was er wert ist.

Henrik Momberger
Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte Düsseldorf
Kanzlei seit 2005 in Düsseldorf, seit über zehn Jahren Partnerkanzlei der ARAG. Forderungsdurchsetzung, Mahn- und Vollstreckungsverfahren, Zivilprozess – bundesweit. Kanzlei am Höherweg 101.
📞 0211 / 280 646 0 • ✉
Unterlagen schicken – wir kümmern uns um den Rest
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Diese Seite gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der Deckungszusage der ARAG. Miamono und Jusperta sind eigenständige Inkassodienstleister; die anwaltliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch Momberger Rechtsanwälte.

