Von Miamono oder Jusperta zu uns verwiesen? Dann sind Sie hier richtig.
Ihre Forderung wurde außergerichtlich nicht beglichen – jetzt übernimmt die Kanzlei. Wir klären die Deckung mit der ARAG, beantragen den Mahnbescheid oder erheben Klage und vollstrecken den Titel. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen – per WhatsApp, Online-Akte oder Formular.
Ware geliefert, Rechnung offen: Diese Angaben und Unterlagen brauchen wir für Ihren Kaufpreis
📅 Stand 29.09.2026 • ✏ Henrik Momberger, Rechtsanwalt • ⏱ Lesezeit: 7 Minuten
📌 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Ihre Fallgruppe: Kaufvertrag (§ 433 BGB) – zwischen Kaufleuten Handelskauf mit Rügepflicht (§ 377 HGB). Im Streit steht meist nicht der Vertrag, sondern die Lieferung.
- Der wichtigste Beleg: der Lieferschein mit lesbarer Unterschrift des Empfängers oder der Zustellnachweis des Paketdienstes bzw. der Spedition.
- Ihre stärkste Waffe im B2B-Geschäft: Hat der gewerbliche Kunde nicht unverzüglich gerügt, gilt die Ware als genehmigt – Mängeleinwände sind dann ausgeschlossen. Dafür brauchen wir den Nachweis, dass beide Seiten Kaufleute sind.
- Bei Versand an Unternehmer tragen diese das Transportrisiko (§ 447 BGB); bei Verbrauchern müssen wir den Zugang beweisen.
- Wirtschaftlich auch bei kleinen Beträgen: Gutachten sind selten nötig, die Klage wird mit Lieferbelegen geführt.
Typische Fälle
B2B-Lieferungen auf Rechnung (Großhandel, Baustoffe, Lebensmittel an Gastronomie, Ersatzteile), Online-Versandhandel an Verbraucher, Abo-Lieferungen. Rund 10 % der ARAG-Inkassofälle. Anders als beim einzelnen Kaufvertrag (Fahrzeug, Küche) geht es hier um wiederkehrende Lieferungen – und fast immer um die Frage: Ist die Ware angekommen?
Was das Gericht wissen will – und deshalb wir von Ihnen
Eine Klage gewinnt man mit einem lückenlosen Sachverhalt: Zu jedem Punkt Datum, Betrag, Beleg und die Person, die es bezeugen kann. Bitte gehen Sie diese Punkte für Ihren Fall durch – am einfachsten, indem Sie uns die Unterlagen schicken und offene Fragen im WhatsApp-Chat beantworten.
- Wie wurde bestellt? Datum, Kanal (Onlineshop, E-Mail, Telefon, Außendienst, Rahmenvertrag mit Abrufen), Besteller mit Firma und Ansprechpartner, Bestellnummer.
- Was haben Sie bestätigt? Auftragsbestätigung mit Datum, Artikeln, Mengen, Preisen, Lieferzeit und Zahlungsbedingungen.
- Wie und wann wurde geliefert? Lieferdatum, Lieferadresse, Versandart (Spedition, Paketdienst, eigene Auslieferung), Empfänger mit Namen, Lieferscheinnummer.
- Stimmt die Ware mit der Bestellung überein? Artikel und Mengen laut Lieferschein bzw. Packliste.
- Rechnung: Datum, Nummer, Betrag, Zahlungsziel, Bezug auf den Lieferschein.
- Hat der Kunde gerügt? Wann kam die erste Beanstandung – und kam sie erst nach der Mahnung? Bei Kaufleuten muss die Rüge unverzüglich nach Ablieferung erfolgen (§ 377 HGB).
- Mahnung und Verzug, gegebenenfalls Skontoverfall.
- Gab es frühere Lieferungen an diesen Kunden? Frühere Rechnungen und Zahlungen belegen die Geschäftspraxis und die Einbeziehung Ihrer AGB.
Ihre Unterlagen-Checkliste
Fehlt ein Pflichtstück, sagen wir Ihnen vor Klageeinreichung, welches Risiko das bedeutet – und ob es sich ersetzen lässt (etwa durch einen Zeugen oder Indizien).
| Unterlage | Status | Wofür wir sie brauchen |
|---|---|---|
| Bestell-E-Mail, Shop-Bestellung mit Log, Bestellformular, Rahmenvertrag + Abruf; bei Telefonbestellung Gesprächsnotiz und Zeuge (Innendienst) | Pflicht | Vertragsschluss (Anlage K 1) |
| Auftragsbestätigung mit Versandnachweis, AGB-Fassung, Einbeziehungshinweis | Pflicht | Vertragsinhalt, Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand |
| Lieferschein mit lesbarer Unterschrift des Empfängers, Speditions-Ablieferbeleg oder Paket-Tracking mit Zustellnachweis | Pflicht | Lieferung/Zugang – der zentrale Punkt; Zeuge: Fahrer |
| Lieferschein, Packliste, Kommissionierprotokoll, Fotos | empfohlen | Identität und Menge der Ware |
| Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Impressum oder USt-ID des Kunden | Pflicht | Kaufmannseigenschaft – Voraussetzung für § 377 HGB und 9 Prozentpunkte Verzugszinsen |
| Ihre Korrespondenzakte mit der ersten Beanstandung des Kunden (Datum!) | Pflicht | keine oder verspätete Rüge |
| Rechnung mit Positionen, Bezug auf Lieferschein, Zugangsnachweis | Pflicht | Höhe und Fälligkeit |
| Frühere Rechnungen und Zahlungen dieses Kunden | empfohlen | belegt Vertragspraxis und AGB-Einbeziehung |
| Widerrufsbelehrung (bei Verbrauchern im Onlinehandel) | Pflicht bei Online | sonst verlängertes Widerrufsrecht |
| Mahnungen mit Zustellnachweis, Forderungskonto mit Gutschriften | Pflicht | Verzug, offener Betrag |
| Zeugen mit Name, Funktion, Anschrift | Pflicht | Fahrer, Innendienst, Lagermitarbeiter |
Was der Schuldner einwenden wird – und womit wir es entkräften
Aus hunderten Inkassofällen wissen wir, welche Einwände kommen. Wenn Sie uns die passende Vorsorge gleich mitliefern, nehmen wir dem Schuldner den Einwand schon in der Klageschrift.
| Einwand des Schuldners | Wie wahrscheinlich | Das brauchen wir dafür von Ihnen |
|---|---|---|
| „Ich habe die Ware nie erhalten“ | sehr hoch | Lieferschein mit Unterschrift, Tracking mit Zustellnachweis, Zeuge Fahrer. Bei Unternehmern zusätzlich: Das Transportrisiko liegt beim Käufer (§ 447 BGB). Indizien: Weiterverkauf, keine Nachfrage trotz Rechnung. |
| „Empfangen hat ein Unbekannter / ein Mitarbeiter ohne Vollmacht“ | mittel | Zustellung am Geschäftssitz genügt (Anscheinsvollmacht); Unterschrift zuordnen; Fahrer beschreibt die Empfangssituation. |
| „Die Ware war mangelhaft / falsch“ | hoch | Bei Kaufleuten: Rüge zu spät oder nie – Ware gilt als genehmigt (§ 377 HGB). Bei Verbrauchern: die Vermutung des § 477 BGB gilt nur für Sachmängel, nicht für behauptete Falschlieferung ohne Beleg. Haben Sie Nacherfüllung angeboten? |
| „Ich habe nur angefragt, nicht bestellt“ | mittel | Auftragsbestätigung: Schweigt ein Kaufmann darauf, gilt das als Zustimmung (kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Bestell-Log; Annahme der Lieferung ohne Zurückweisung. |
| „Nicht ich, sondern meine Firma / mein Vorgänger hat bestellt“ | mittel | Rechnungs- und Lieferadresse, Registerauszug; bei Firmenfortführung haftet der Übernehmer (§ 25 HGB). |
| „Ich habe widerrufen und zurückgeschickt“ (Verbraucher) | mittel | Widerrufsbelehrung; die Rücksendung muss der Verbraucher beweisen; bei Gebrauch Wertersatz (§ 357a BGB). |
| „Teilweise bezahlt / Gutschrift vereinbart“ | mittel | Forderungskonto mit allen Buchungen, Gutschriften einzeln aufgeführt. |
| Aufrechnung mit Schadensersatz wegen Lieferverzug | niedrig | Vereinbarte Lieferfrist und tatsächliches Lieferdatum; wir bestreiten Verzug und Schadenshöhe. |
Wer kann als Zeuge aussagen – und wer nicht?
Ein häufiges Missverständnis: Sie selbst – als Inhaber, Geschäftsführer oder Einzelunternehmer – sind vor Gericht Partei, nicht Zeuge. Ihre eigene Schilderung zählt deshalb nur eingeschränkt (§ 448 ZPO). Entscheidend sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Auftrag entgegengenommen, die Leistung erbracht oder die Lieferung übergeben haben. Nennen Sie uns deshalb bitte zu jedem wichtigen Punkt: Wer war dabei? – mit Name, Funktion und einer Anschrift, unter der die Person geladen werden kann.
Ein Punkt, der über die Inkassokosten entscheidet: Wann war der Schuldner im Verzug?
Die Kosten des Inkassos kann der Schuldner nur dann erstatten müssen, wenn er schon vor der Beauftragung des Inkassounternehmens im Verzug war (§ 286 BGB, § 280 BGB). Deshalb brauchen wir eines von drei Dingen: Ihre eigene Mahnung mit Datum und Zugangsnachweis, einen kalendarisch bestimmten Zahlungstermin im Vertrag oder auf der Rechnung („zahlbar bis 15.03.“, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die Rechnung mit Zugangsnachweis, wenn seit Zugang mehr als 30 Tage vergangen sind (§ 286 Abs. 3 BGB – bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist). Fehlt das, bleiben die Inkassokosten häufig an Ihnen hängen – die Hauptforderung selbst ist davon nicht betroffen.
Rechtlich in Kürze
- Anspruchsgrundlage: § 433 Abs. 2 BGB (Kaufpreiszahlung und Abnahme). Fällig sofort (§ 271 BGB) oder nach Zahlungsziel; die Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung, aber wichtig für den Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
- § 377 HGB: Bei beiderseitigem Handelsgeschäft muss der Käufer offene Mängel binnen weniger Tage rügen; sonst gilt die Ware als genehmigt. Wir müssen dafür vortragen: Kaufmannseigenschaft beider Seiten (§§ 1, 6 HGB), Ablieferung, keine oder verspätete Rüge.
- Gefahrübergang beim Versand (§ 447 BGB): Bei Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur – der Kaufpreis bleibt geschuldet, auch wenn die Ware unterwegs verloren geht. Bei Verbrauchern gilt das nicht (§ 475 Abs. 2 BGB).
- Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) in Ihren AGB erlaubt hilfsweise die Herausgabe der Ware.
- Verbraucher im Fernabsatz: Widerruf (§ 312g BGB), Belehrung, Wertersatz bei übermäßiger Nutzung (§ 357a Abs. 1 BGB).
- Zuständigkeit: Amtsgericht bis 10.000 €, darüber Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG, § 71 Abs. 1 GVG); bei Unternehmern prüfen wir Ihre Gerichtsstandsklausel (§ 38 ZPO).
Kosten und Risiko realistisch eingeschätzt
Warenforderungen lassen sich meist mit Urkunden entscheiden – Lieferschein, Tracking, Rechnung. Ein Gutachten wird nur nötig, wenn ein Verbraucher einen Sachmangel behauptet. Deshalb ist die Klage auch bei kleineren Beträgen wirtschaftlich; die ARAG trägt im Rahmen der Deckung Anwalts- und Gerichtskosten, bei Erfolg zahlt der Schuldner (§ 91 ZPO) zuzüglich Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszins bei Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB).
⚡ IN ZWEI MINUTEN STARTEN
Vollmacht erteilen – kostenfreie Ersteinschätzung erhalten
Tragen Sie Ihr Miamono-Aktenzeichen und Ihre Kontaktdaten ein. Mit Ihrer Bestätigung dürfen wir Ihre Unterlagen bei Miamono einsehen, die Deckung mit der ARAG klären und legen sofort Ihre Akte an. Sie erhalten dann Ihre Ersteinschätzung und den Zugang zur Online-Akte – für Sie kostenfrei.
🔍 Um welche Forderung geht es?
Für jede Fallgruppe haben wir zusammengestellt, welche Angaben und Unterlagen das Gericht sehen will – und was der Schuldner typischerweise einwendet. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller der Titel.
- Dienstleistung & Abo – Fitnessstudio, Coaching, Software-Abo, Pflege, Agentur, Hausverwaltung
- Handwerkerrechnung – Sanitär, Heizung, Elektro, Maler, Dachdecker, Kfz-Werkstatt, Schlüsseldienst
- Warenlieferung (diese Seite)
- Kaufvertrag – Fahrzeug, Möbel, Küche, Elektronik, Maschine, Restkaufpreis, Ratenkauf
- Werkvertrag & Projekt – Webseite, Software, Planung, Maßanfertigung, Druck, Gutachten
Häufige Fragen
Der Kunde behauptet, das Paket sei nie angekommen. Was brauchen Sie?
Den Zustellnachweis des Paketdienstes oder der Spedition mit Unterschrift, den Lieferschein und – wenn Sie selbst ausgeliefert haben – den Fahrer als Zeugen. Ist der Kunde Unternehmer, trägt er ohnehin das Transportrisiko (§ 447 BGB); bei Verbrauchern müssen wir den Zugang beweisen.
Mein gewerblicher Kunde reklamiert erst jetzt, Monate nach der Lieferung. Zählt das noch?
In der Regel nicht. Kaufleute müssen offene Mängel unverzüglich nach Ablieferung rügen (§ 377 HGB), sonst gilt die Ware als genehmigt. Wir brauchen dafür den Nachweis, dass Ihr Kunde Kaufmann ist (Handelsregister, Gewerbeanmeldung), und Ihre Korrespondenz mit dem Datum der ersten Beanstandung.
Es gibt keine unterschriebene Auftragsbestätigung. Ist der Vertrag trotzdem zustande gekommen?
Meist ja. Hat der Kunde auf Ihre Auftragsbestätigung geschwiegen und die Lieferung angenommen, gilt das unter Kaufleuten als Zustimmung. Auch Bestell-E-Mails, Shop-Logs und die Annahme der Ware ohne Zurückweisung belegen den Vertrag.
Kann ich die Ware zurückverlangen, wenn der Kunde nicht zahlt?
Wenn Ihre AGB einen Eigentumsvorbehalt enthalten (§ 449 BGB), ja – hilfsweise. Ob Zahlung oder Rücknahme wirtschaftlich besser ist, klären wir mit Ihnen anhand des Zustands der Ware.

Henrik Momberger
Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte Düsseldorf
Kanzlei seit 2005 in Düsseldorf, seit über zehn Jahren Partnerkanzlei der ARAG. Forderungsdurchsetzung, Mahn- und Vollstreckungsverfahren, Zivilprozess – bundesweit. Kanzlei am Höherweg 101.
📞 0211 / 280 646 0 • ✉
Unterlagen schicken – wir kümmern uns um den Rest
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Diese Seite gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der Deckungszusage der ARAG. Miamono und Jusperta sind eigenständige Inkassodienstleister; die anwaltliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch Momberger Rechtsanwälte.

