Unsere Rechtsanwälte (* = angestellte/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)

Kontakt

Rechtsanwältin Katja Seck*
Position:
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Adresse:
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon:
02 11 / 280 646 - 0
Website:
https://ramom.de

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Rechtsanwältin Katja Seck — Fachanwältin für Verkehrsrecht & Teamleiterin Unfallabteilung

Katja Seck ist seit 2009 Rechtsanwältin, seit 2014 Fachanwältin für Verkehrsrecht und Teamleiterin der Unfallabteilung in der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte. Mit über 1.000 bearbeiteten Verkehrsunfällen vertritt sie ihre Mandantinnen und Mandanten bundesweit gegenüber Versicherungen und vor Gerichten.

Wann sollte ich Rechtsanwältin Seck beauftragen?

  • Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden — komplette Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflicht
  • Schmerzensgeld nach HWS-Distorsion, Knochenbruch oder dauerhaften Folgen
  • Streit um Schuldquote bei strittigem Unfallhergang
  • Versicherung kürzt Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall
  • Totalschaden oder fiktive Abrechnung — komplexe Berechnung mit Wiederbeschaffungswert und Restwert

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit

Verkehrsunfallregulierung

Frau Seck reguliert sämtliche Verkehrsunfälle — vom Bagatell-Blechschaden bis zum schweren Personenschaden. Sie kennt die Tricks der Versicherer und setzt alle berechtigten Schadenspositionen durch: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden.

Personenschaden & Schmerzensgeld

Bei Verletzungen mit längerer Heilungsdauer arbeitet Frau Seck mit aktuellen Schmerzensgeldtabellen und holt — wo nötig — medizinische Gutachten ein, um den vollen Anspruch durchzusetzen. Sie berücksichtigt auch Spätfolgen und Dauerschäden.

Bundesweite Vertretung

Als Teamleiterin der Unfallabteilung koordiniert Frau Seck Mandate in ganz Deutschland. Sie führt Prozesse vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und kennt die Rechtsprechung der wichtigsten OLG-Bezirke.

Warum Mandantinnen und Mandanten Frau Seck wählen

  • Fachanwältin für Verkehrsrecht — nachgewiesene Spezialkenntnisse seit 2014
  • Teamleiterin Unfallabteilung — Verantwortung für die Schadensregulierung der gesamten Kanzlei
  • Über 1.000 Unfälle bearbeitet — tiefes Praxiswissen in Schadensquoten und Rechtsprechung
  • Bundesweite Tätigkeit — Mandanten in ganz Deutschland von Düsseldorf aus

Häufige Fragen an Frau Seck

Welche Schadenspositionen kann ich nach einem Unfall geltend machen?
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und alle Heilbehandlungskosten.

Lohnt sich ein Anwalt schon bei kleinen Unfällen?
Ja. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten zu 100 % — Sie haben keinen Kostenfaktor.

Wie hoch ist mein Schmerzensgeld nach HWS-Schleudertrauma?
Je nach Heilungsdauer typisch 500 – 2.500 €. Bei dauerhaften Folgen wesentlich mehr. Frau Seck schätzt den Wert auf Basis aktueller Tabellen ein.

Was tun, wenn die Versicherung kürzt?
Sofort Frau Seck einschalten. Die meisten Kürzungen halten der rechtlichen Prüfung nicht stand — gerichtliche Durchsetzung lohnt sich in 80 % der Fälle.

Kontakt zu Frau Seck