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Die Abnahme beim Autokauf: Der entscheidende Moment für Ihre Rechte
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kommt es oft zum Streit über Mängel. Ein Kratzer hier, ein technischer Defekt dort – doch wer muss eigentlich beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war? Die Antwort liegt oft in einem einzigen Moment: der Annahme des Fahrzeugs als Erfüllung.
Hier erfahren Sie, wie sich die Beweislast verteilt und warum Sie bei der Übernahme des Autos genau hinsehen sollten.
Vor der Annahme: Der Verkäufer ist am Zug
Solange Sie das Fahrzeug noch nicht als „Erfüllung“ angenommen haben, liegt der Ball beim Verkäufer (bzw. Inzahlunggeber).
- Beweispflicht beim Verkäufer: Er muss darlegen und beweisen, dass das Fahrzeug mangelfrei ist.
- Zweifel gehen zu Lasten des Verkäufers: Wenn unklar ist, ob das angebotene Auto der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, ist dies grundsätzlich das Problem des Verkäufers.
- Rücktritt vor Übergabe: Dies gilt selbst dann, wenn Sie wegen einer behaupteten Abweichung vom Vertrag zurücktreten, ohne das Auto überhaupt übernommen zu haben.
Der Wendepunkt: Beweislastumkehr nach § 363 BGB
Viele Käufer glauben, der sogenannte „Gefahrübergang“ (§ 446 BGB) sei der wichtigste Moment. Rechtlich gesehen ist jedoch die Annahme als Erfüllung (§ 363 BGB) die eigentliche Weichenstellung für die Beweislast.
Sobald Sie das Fahrzeug entgegennehmen und damit akzeptieren, dass der Verkäufer seine Pflicht erfüllt hat, dreht sich die Situation um:
- Käufer in der Pflicht: Ab jetzt müssen Sie beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt, wenn Sie Rechte (z. B. Reparatur oder Rücktritt) nach § 437 BGB geltend machen wollen.
- Gesetzliche Grundlage: Diese Umkehr der Beweislast folgt direkt aus § 363 BGB.
Was passiert, wenn ich die Abnahme verweigere?
Verweigern Sie die Abnahme, bleibt die Beweislast oft beim Verkäufer. Es gibt jedoch Ausnahmen im Einzelfall: Wenn Sie behaupten, das Auto entspreche nicht der Vereinbarung (eine sogenannte „Negativabweichung“), können Sie unter Umständen auch schon vor der Annahme beweisbelastet sein.
Fazit für Autokäufer
Die physische Übergabe des Schlüssels und die rechtliche „Annahme“ fallen beim Autokauf meist zusammen. Seien Sie sich bewusst: Sobald Sie mit dem Auto vom Hof fahren, wird es für Sie deutlich schwieriger (und oft teurer), Mängel durchzusetzen, da Sie diese nun beweisen müssen.
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