Unsere Rechtsanwälte (* = angestellte/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)

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Rechtsanwältin Carla Baer*
Position:
Fachanwältin für Strafrecht
Adresse:
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
E-Mail:
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Telefon:
02 11 / 280 646 - 20
Website:
https://ramom.de
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Rechtsanwältin Carla Baer — Bußgeld- & Verkehrsstrafrecht in Düsseldorf

Carla Baer bearbeitet in der Kanzlei Momberger Bußgeld- und verkehrsstrafrechtliche Mandate. Aus der Bearbeitung mehrerer hundert Fälle kennt sie die typischen Argumente der Bußgeldstellen und Staatsanwaltschaften — und die wirksamsten Verteidigungsstrategien zur Verhinderung von Fahrverbot und Eintrag im Führungszeugnis.

Wann sollte ich Rechtsanwältin Baer beauftragen?

  • Bußgeldbescheid mit Punkten, Fahrverbot oder hoher Geldbuße
  • Anhörungsbogen erhalten — von Polizei oder Bußgeldstelle
  • Drohendes Fahrverbot bei beruflicher Notwendigkeit des Führerscheins
  • Strafanzeige wegen Verkehrsstraftat — Trunkenheit, Fahrerflucht, Drogenfahrt
  • Voreintrag im Führungszeugnis droht — Verfahrenseinstellung anstreben

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit

Bußgeldverteidigung

Frau Baer prüft jeden Bußgeldbescheid auf Messfehler, Toleranzberechnung, formelle Wirksamkeit. Sie kennt die Voraussetzungen zur Verhinderung des Fahrverbots gegen Bußgelderhöhung — und verhandelt entsprechend mit Behörden und Gerichten.

Verkehrsstrafrecht

Bei Verkehrsstraftaten — Trunkenheit, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung — entwickelt Frau Baer Verteidigungsstrategien mit Ziel der Verfahrenseinstellung im Ermittlungsstadium. Geht das nicht, kämpft sie um Strafmaßreduzierung und Wahrung des Führerscheins.

Akteneinsicht-basierte Verteidigung

Erster Schritt jeder Mandatsbearbeitung: vollständige Akteneinsicht. Aus den Akten ergeben sich Anknüpfungspunkte — von fehlerhaft eingehaltenen Eichfristen bis zu unklaren Zeugenaussagen.

Warum Mandantinnen und Mandanten Frau Baer wählen

  • Spezialisierung Bußgeld + Verkehrsstrafrecht — keine Streuung über andere Rechtsgebiete
  • Mehrere hundert Fälle bearbeitet — Erfahrung in der Praxis
  • Verhinderung von Fahrverboten — Strategien aus dem Praxisalltag
  • Persönliche Mandatsführung — direkter Kontakt, keine wechselnden Sachbearbeiter

Häufige Fragen an Frau Baer

Kann ich ein Fahrverbot abwenden?
In vielen Fällen ja — gegen erhöhte Geldstrafe oder bei nachgewiesener beruflicher Härte. Frau Baer prüft die Optionen anhand Ihres konkreten Falls.

Sollte ich auf den Anhörungsbogen antworten?
Nein. Erst Akteneinsicht durch Anwalt, dann strategische Entscheidung. Spontane Angaben kosten oft Verteidigungsspielraum.

Wann lohnt sich der Einspruch?
Bei Punkten, Fahrverbot oder Eintrag im Führungszeugnis fast immer. Bei reinem Verwarnungsgeld meist nicht.

Was kostet die Verteidigung?
Bei Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage. Ohne RSV nach RVG. Erstgespräch kostenlos.

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