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Rechtsanwalt Stephan Wehrbein*
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Höherweg 101
40233 Düsseldorf
E-Mail:
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Telefon:
02 11 / 280 646 - 0
Website:
https://ramom.de
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Rechtsanwalt Stephan Wehrbein — Arbeitsrecht & Verkehrsrecht in Düsseldorf

Stephan Wehrbein ist seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen und in den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig. Bereits zu Beginn seiner Laufbahn spezialisierte er sich bei einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei auf Prozessführung und Vergleichsverhandlungen — diese Erfahrung bringt er in die Kanzlei Momberger ein.

Wann sollte ich Rechtsanwalt Wehrbein beauftragen?

  • Kündigung erhalten — verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt: jede Kündigung sollte geprüft werden
  • Aufhebungsvertrag angeboten — Abfindungshöhe, Sperrzeit beim Arbeitsamt, Auswirkungen klären
  • Streit um Arbeitszeugnis — versteckte Formulierungen, falsche Bewertungen, schlechte Note
  • Verkehrsunfall mit gleichzeitiger arbeitsrechtlicher Komponente (z. B. Dienstwagen, Berufsausübung)
  • Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit

Kündigungsschutz & Abfindungsverhandlung

Bei Kündigungen läuft die Klagefrist drei Wochen. Herr Wehrbein prüft die Wirksamkeit, erhebt rechtzeitig Kündigungsschutzklage und verhandelt Abfindungen. Faustregel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr — Herr Wehrbein holt oft mehr heraus.

Aufhebungsverträge & Sperrzeit-Vermeidung

Aufhebungsverträge können zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Herr Wehrbein gestaltet sie so, dass diese Falle vermieden wird — und prüft, ob die angebotene Abfindung marktgerecht ist.

Verkehrsrecht

Als Mitglied der Kanzlei Momberger berät Herr Wehrbein zusätzlich im Verkehrsrecht — insbesondere bei Schnittstellen zwischen Arbeit und Verkehr (Dienstwagen-Unfälle, Trunkenheit auf dem Weg zur Arbeit, Führerscheinverlust bei Berufskraftfahrern).

Warum Mandanten Herrn Wehrbein wählen

  • Erfahrene Prozessführung — aus bundesweit tätiger Arbeitsrechtskanzlei mitgebracht
  • Verhandlungserfahrung — agiert sicher zwischen widerstreitenden Interessen
  • Doppelschwerpunkt Arbeit + Verkehr — ideal bei Schnittstellen wie Dienstwagen-Fällen
  • Klare Ergebnisorientierung — sucht den besten wirtschaftlichen Ausgang, nicht den teuersten Prozess

Häufige Fragen an Herrn Wehrbein

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung — danach gilt sie als wirksam, auch wenn sie eigentlich unwirksam war.

Wie hoch ist eine angemessene Abfindung?
Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In vielen Konstellationen ist deutlich mehr durchsetzbar — Herr Wehrbein schätzt das individuell ein.

Bekomme ich Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag?
Nur bei korrekter Gestaltung. Eine ungeschickte Formulierung führt zur 12-wöchigen Sperrzeit.

Verliere ich den Job, wenn ich gegen meinen Arbeitgeber klage?
Nein. Die Kündigungsschutzklage ist Standard und legitim — der Arbeitgeber darf darauf nicht reagieren.

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