Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte sich damit zu befassen, ob die fehlerhafte Angabe der Wohnfläche in einem Zeitungsinserat zur Begründung von Gewährleistungsansprüchen oder sogar einer Anfechtung des Mietvertrages herangezogen werden kann, wenn weder bei der Wohnungsbesichtigung noch im Mietvertrag Aussagen zur Wohnfläche getroffen wurden (AG Frankfurt a.M., WuM 2007, 315). Nach Ansicht der Frankfurter Richter kann der Mieter jedoch keinerlei Ansprüche aus dem Zeitungsinserat auch nicht wegen fehlender Angabe der Wohnfläche herleiten, weil die Zeitungsanzeige kein Angebot des Vermieters darstellt.