Der deutsche Mieterbund Hat am 20.12.2007 seinen „Betriebskostenspiegel“ veröffentlicht. Danach zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,13 EUR pro m² an Betriebskosten pro Monat. Diese Zahl errechnet sich allerdings aus einem Durchschnitt, der unter anderem auch dadurch geprägt ist, dass nicht jeder Mieter alle Betriebskosten umlegt bzw. nicht überall jede Betriebskostenart besteht. Im ungünstigsten Fall, das heißt bei Vereinbarung und Abrechnung aller 17 Betriebskostenarten, kann ein maximaler Durchschnittswert von 2,82 EUR pro m² errechnet werden. Die durchschnittlichen Betriebskosten verteilen sich dabei wie folgt:

 
Betriebskostenart EUR pro m²
Grundsteuer 0,02 EUR
Wasser inkl. Abwasser 0,39 EUR
Heizung 0,85 EUR
Warmwasser 0,21 EUR
Aufzug 0,16 EUR
Straßenreinigung 0,05 EUR
Müllbeseitigung 0,18 EUR
Gebäudereinigung 0,10 EUR
Gartenpflege 0,09 EUR
Allgemeinstrom 0,04 EUR
Schornsteinreinigung 0,03 EUR
Versicherungen 0,12 EUR
Hausrat 0,20 EUR
Antenne bzw. Kabelanschluss 0,10 EUR
Sonstiges 0,05 EUR
 

Vergleicht man die Betriebskostenentwicklung in Ost- und Westdeutschland, fällt auf, dass Westdeutschland insgesamt höher belastet ist, weil unter anderem die Grundsteuer im Schnitt doppelt so teuer ist und auch Positionen wie Gartenpflege, Gebäudereinigung, Schornsteinreinigung und Hauswart im Westen teurer zu buch schlagen. Heizkosten sind im Vergleich zu 0,86 EUR in Ostdeutschland teuer als die Heizungskosten im Westdeutschland (0,84 EUR) während die maximalen Kosten in Westdeutschland bei 2,82 EUR liegen, belaufen sich diese im Osten der Republik auf 2,45 EUR.

Der „Betriebskostenspiegel“ hat zwar keine Bindungswirkung in den jeweiligen individuellen Mietverhältnis, angesichts der nun für viele Häuser erforderliche Energiepässe nach der Energieeinsparverordnung ergibt sich den Betriebskostenspiegel des deutschen Mieterbundes eine erleichterte Vergleichbarkeit der einzelnen Betriebskosten und in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit wegen überhöhter Betriebskosten den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zur Anfechtung der Abrechnung heran zu ziehen.