Ein Unfall mit dem Firmenwagen ist nicht nur ärgerlich, sondern kann für Unternehmen auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben den offensichtlichen Reparaturkosten gibt es oft noch einen weiteren, weniger beachteten Posten: die Nutzungsausfallentschädigung.

Wann gilt ein Fahrzeug als Firmenwagen?

Ein Fahrzeug gilt als Firmenwagen, wenn es einem Unternehmen gehört und hauptsächlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird. In Deutschland ist ein Fahrzeug ein Firmenwagen, wenn es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird – also hauptsächlich für Fahrten zu Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern sowie zu betrieblich veranlassten Schulungen und Fortbildungen.

Firmenwagen: So funktioniert die 1%-Regelung

Die private Nutzung eines Firmenwagens muss versteuert werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • 1-Prozent-Regelung: Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.
  • Fahrtenbuch: Alle Fahrten werden dokumentiert; anhand des privaten Nutzungsanteils erfolgt die Besteuerung.

Welche Methode günstiger ist, hängt vom Fahrzeugpreis, dem Umfang der Privatnutzung und dem individuellen Steuersatz ab.

Unfall mit Firmenfahrzeug: Rechte für Unternehmen

Das Unternehmen als Eigentümer hat das Recht, den Wagen in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren zu lassen. Die Reparaturkosten werden in der Regel von der Versicherung des Verursachers übernommen. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Nutzungsausfallentschädigung: Was ist das?

Die Entschädigung soll den Schaden kompensieren, der dadurch entsteht, dass der Halter das Fahrzeug nicht wie gewohnt nutzen kann. Für Unternehmen mit größeren Fuhrparks kann der unverschuldete Ausfall eines Fahrzeugs betriebliche Abläufe unterbrechen und zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

Wann haben Unternehmen einen Anspruch?

Unternehmen haben keinen automatischen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Sie müssen konkret darlegen, welche wirtschaftlichen Nachteile durch den Ausfall entstanden sind (LG Saarbrücken, Az. 13 S 82/23, Urteil vom 16.05.2024). Generell gilt: Je direkter ein Fahrzeug zur Gewinnerzielung eingesetzt wird, desto wahrscheinlicher ist ein Anspruch. Taxiunternehmen oder Speditionen haben in der Regel einen solchen Anspruch; bei Mitarbeiterfahrzeugen ist der Nachweis einer spürbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung erforderlich.

Entschädigung: Nur bei „fühlbarem wirtschaftlichen Nachteil"

Das LG Saarbrücken wies die Schadensersatzklage eines Unternehmens ab, das den Ausfall eines Mitarbeiterfahrzeugs geltend gemacht hatte, weil die wirtschaftlichen Nachteile nicht ausreichend konkret dargelegt worden waren.

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Höhe richtet sich nach:

  • Art und Alter des Fahrzeugs: Je hochwertiger und neuer, desto höher die Entschädigung.
  • Ausfalldauer: Je länger der Ausfall, desto höher der Betrag.
  • Tägliche Nutzungsintensität

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe. Der ADAC gruppiert Fahrzeuge in Entschädigungsgruppen ein; die Tagessätze variieren zwischen 23 und 175 Euro.

Teilschuld: Haftungsquote entscheidet

Bei Teilschuld von 50 % erhält der Geschädigte entsprechend nur 50 % der Entschädigung.

Wie kann man den Nutzungsausfall nachweisen?

  • Reparaturrechnung mit Angabe des Reparaturzeitraums
  • Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe und Reparaturdauer
  • Nutzungsausfallbestätigung der Werkstatt
  • Fahrtenbuch zur Dokumentation der regelmäßigen betrieblichen Nutzung

Was ist nach einem Unfall zu tun?

  • Unfall unverzüglich der KFZ-Versicherung und der Polizei melden
  • Schaden mit Fotos und Unfallbericht dokumentieren
  • Fahrzeug schnellstmöglich reparieren lassen
  • Nutzungsausfallentschädigung bei Versicherung oder Verursacher beantragen
  • Alle Nachweise (Reparaturrechnung, Gutachten, Bestätigung) bereithalten

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