Kapitalanlagenrecht
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Presse: GmbH-Geschäftsführern droht schärfere Haftung
Justizministerium: Keine Entscheidung gefallen (mit Ministeriumssprecher)
Berlin, 5. April (AFP) - Geschäftsführern finanziell angeschlagener GmbHs droht nach einem Pressebericht eine verschärfte Haftung. Gläubigern könne es künftig erleichtert werden, sich am Geschäftsführer einer GmbH schadlos zu halten, berichtete das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf ein Papier zur Reform des GmbH-Gesetzes aus dem Bundesjustizministerium. Ein Ministeriumssprecher sagte, in der Frage sei noch "keine Entscheidung gefallen". Es handele sich bei dem Papier nicht um einen vorläufigen Gesetzentwurf, sondern um die Stellungnahme von Experten, die jetzt diskutiert werde. "Es gibt noch keinen fertigen Referentenentwurf" für ein Gesetz, betonte der Sprecher.
Bisher musste ein GmbH-Geschäftsführer erst für Zahlungen ab dem Zeitpunkt haften, zu dem die GmbH insolvent wird. Künftig solle die Haftung schon einsetzen, sobald das Unternehmen in die Krise gerät, hieß es in dem Bericht. Nur wenn der Chef beweisen könne, dass die Zahlungen "mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar" waren oder er die Krise nicht erkennen konnte, bliebe er von der Haftung verschont.
Laut "Handelsblatt" sollen Gläubiger nach dem Papier auch besser vor so genannten "Firmenbestattern" geschützt werden, die gescheiterte GmbHs ausplündern und dem Zugriff der Gläubiger und des Insolvenzrechts entziehen. Geplant sei auch, die Gründung von GmbHs zu erleichtern und das bisherige Mindeststammkapital von 25.000 Euro abzusenken. Der endgültige Referentenentwurf für das neue Gesetz soll laut "Handelsblatt" im April vorgelegt und vor der Sommerpause im Kabinett beschlossen werden. In Kraft treten solle das Gesetz am 1.1.2006.