Rechtsthemen
Rechtsthemen
Geblitzt? Vor Bezahlung Bescheid prüfen.
Radarfallen sind häufig fehlerhaft: Eichungs- und Kalibrierungsfehler, falsche Aufstellung, ungeschultes Personal. Wir prüfen den Bescheid kostenlos und finden Schwachstellen. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Geblitzt von der Radarfalle — was tun? Checkliste & Verteidigung 2026
Aktualisiert am 29.05.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 6 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Wer von einer Radarfalle geblitzt wurde, sollte vor dem Bezahlen prüfen lassen, ob die Messung korrekt war. Schweigen Sie zur Sache — geben Sie im Anhörungsbogen nur Personalien an. Häufige Fehler bei Radarfallen: Ungeeichtes Gerät, falsche Aufstellung (Abstand zum Schild!), ungeschultes Messpersonal, fehlerhafte Toleranzberechnung (mindestens 3 km/h oder 3 % Abzug), schlechte Identifizierung auf dem Blitzerfoto. Bei nachgewiesenen Messfehlern wird das Verfahren häufig eingestellt — keine Bußgeldzahlung, keine Punkte, kein Fahrverbot.
Inhalt dieser Seite
1. Anhörungsbogen erhalten — was tun?
Nach einer Geschwindigkeitsmessung schickt die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen — Sie haben ein Schweigerecht.
Konkret:
- Personalien geben Sie an (Name, Adresse, Geburtsdatum).
- Zur Sache schweigen: Nicht zugeben, gefahren zu sein. Nicht den Fahrer benennen.
- Anwalt einschalten: Lassen Sie die Akte über Akteneinsicht prüfen.
Geben Sie nichts zu — auch nicht "Ich war wohl etwas schnell". Solche Aussagen sind oft das einzige Beweismittel, das der Behörde fehlt.
2. Häufige Messfehler bei Radarfallen
- Eichung abgelaufen: Messgeräte müssen jährlich geeicht werden. Bei abgelaufener Eichung sind Messungen unverwertbar.
- Falsche Aufstellung: Mindestabstand zum vorherigen Verkehrsschild oft 150 m oder mehr. Bei zu nah aufgestellten Blitzern kann das Verfahren scheitern.
- Toleranz nicht oder falsch abgezogen: Bei Lasermessung mindestens 3 km/h, bei höheren Geschwindigkeiten 3 %.
- Ungeschultes Messpersonal: Der Bediener muss eine spezifische Schulung für das Gerät vorweisen.
- Identifikationsfrage: Auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar.
- Falsche Geräteart eingesetzt: Z. B. ESO ES 3.0 bei Querverkehr — bekanntes Problem.
3. Bekannte Messgeräte und ihre Schwächen
- Poliscan Speed (Vitronic): Häufige Beanstandungen bei Auswerteprotokollen.
- ES 3.0 (ESO): Bekannte Identifizierungs-Probleme bei Querverkehr.
- JVC/Piller CG-P50E: Mehrere OLG-Entscheidungen zu Messfehlern. Mehr dazu: JVC/Piller CG-P50E — Messfehler
- Riegl LR90: Lasermessgerät, mehrfach beanstandet bei Toleranzabzug.
- TraffiStar S350: Streckenkamera, prüfbar bei zwei-Sensor-Messungen.
- Mobile Blitzer-Anhänger: Aufstellungs-Kontrollen häufig fehlerhaft.
4. Verteidigungs-Strategien
- Akteneinsicht: Der Anwalt fordert die komplette Bußgeldakte an — Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise, Fotos.
- Sachverständigengutachten: Bei zweifelhaften Messungen kann ein Sachverständiger die Mess-Methodik prüfen.
- Wegfall des Fahrverbots gegen Bußgelderhöhung: Bei beruflicher Härte.
- Identifizierungsangriff: Blitzerfoto unscharf, Brille, Kopfbedeckung — Identifikation oft angreifbar.
- Toleranz prüfen: Wurde die korrekte Toleranz (mindestens 3 km/h bzw. 3 %) abgezogen?
- Verfahrenseinstellung nach § 47 OWiG.
5. Kosten und Rechtsschutz
Die Verkehrsrechtsschutz trägt in der Regel sämtliche Kosten — Anwalt, Gericht, Sachverständige. Bei Verfahrenseinstellung übernimmt häufig die Staatskasse.
Ohne Versicherung: typisch 300–800 € netto Anwaltsgebühren nach RVG. Meist deutlich weniger als das drohende Bußgeld + Punkte + Fahrverbot.
Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
Häufige Fragen (FAQ)
Was tun, wenn man geblitzt wurde?
Anhörungsbogen abwarten. Nur Personalien angeben, zur Sache schweigen. Anwalt einschalten und Akte über Akteneinsicht prüfen lassen. Erst danach entscheiden, ob bezahlen oder Einspruch.
Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Nein. Sie haben ein Schweigerecht. Wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, kann sie zwar ein Fahrtenbuch anordnen — aber das Verfahren gegen Sie persönlich endet.
Wie hoch ist die Toleranz beim Blitzer?
Mindestens 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h. Darüber 3 % der gemessenen Geschwindigkeit. Bei manchen Geräten höhere Toleranzen — der Anwalt prüft das.
Wann ist eine Messung unverwertbar?
Bei abgelaufener Eichung, fehlerhafter Aufstellung (z. B. zu nah am Geschwindigkeitsschild), ungeschultem Messpersonal, fehlender Toleranz oder methodischen Fehlern des Messgeräts.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Blitzerbescheid?
Häufig ja — besonders bei drohendem Fahrverbot oder höheren Bußgeldern. Die Erfolgsquote bei sorgfältiger Verteidigung liegt erfahrungsgemäß hoch. Bei Verkehrsrechtsschutz keine Eigenkosten.
Kann ich das Foto auf dem Blitzerbescheid anzweifeln?
Ja, häufig erfolgreich. Identifikation muss eindeutig sein — Brille, Mütze, schlechte Lichtverhältnisse, Sonnenblende. Bei Zweifeln entfällt der Vorwurf, wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei feststeht.
Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf • 0211 / 280 646 0 • ramom.de
Geschwindigkeitsmessung — Wie funktioniert das wirklich?
Lasermessung, Lichtschranke, ProViDa, ESO, Poliscan — jedes Verfahren hat spezifische Schwachstellen. Unsere Fachanwälte kennen die typischen Messfehler. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Radarfalle & Geschwindigkeitsmessung 2026: Methoden, Fehler, Verteidigung
Aktualisiert am 29.05.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 6 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
In Deutschland überwachen Polizei und Ordnungsämter die zulässige Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO) mit verschiedenen Messverfahren: Lasermessung, Radarmessung, Lichtschrankenmessung, ProViDa (Nachfahren), Streckenkamera (Section Control), Induktionsschleifen. Jedes Verfahren hat spezifische Fehlerquellen und Toleranzregeln. Die Messung muss geeicht, korrekt aufgestellt und durch geschultes Personal bedient sein. Toleranz bei den meisten Verfahren: 3 km/h (bis 100 km/h) oder 3 %. Bei nachgewiesenen Messfehlern wird das Verfahren in vielen Fällen eingestellt. Eine Akteneinsicht durch den Fachanwalt deckt Schwachstellen auf.
Inhalt dieser Seite
1. § 3 StVO — Geschwindigkeitsregelung
§ 3 StVO verlangt, dass jeder Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit so wählt, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Hinzu kommen generelle Höchstgeschwindigkeiten:
- Innerorts: 50 km/h (PKW, LKW)
- Außerorts: 100 km/h (PKW), 80 km/h (LKW > 7,5 t)
- Autobahn: Richtgeschwindigkeit 130 km/h (PKW), Pflicht 80 km/h (LKW)
Lokale Beschränkungen werden durch Verkehrsschilder geregelt — der Fahrer ist verpflichtet, sie zu beachten.
2. Messverfahren im Überblick
| Verfahren | Typische Geräte | Schwachstellen |
|---|---|---|
| Lasermessung | Riegl LR90, LTI 20-20 | Anvisieren falsches Fahrzeug, Reflexionsprobleme, Zitterhand |
| Lichtschranke | ESO ES 3.0, ES 8.0 | Verwechslung bei dichtem Verkehr, Mehrfachreflexion |
| Radar | Multanova 6F, Mesta 208 | Winkelfehler, Reflexion an Leitplanken |
| ProViDa (Nachfahren) | Provida 2000 | Abstandseinhaltung, gleichmäßiges Tempo nötig |
| Section Control | Vitronic Enforcement Trailer | Streckenmessung, Identifizierung an beiden Punkten |
| Induktionsschleifen | TraffiStar S350 | Verlegung der Schleifen, Eichung der Geschwindigkeit-Sensoren |
3. Eichung und Toleranzen
Jedes Messgerät muss jährlich geeicht sein. Die Eichung wird durch die Eichbehörde (LME) durchgeführt und ist auf dem Gerät und im Eichschein vermerkt.
Standard-Toleranzen:
- Bis 100 km/h: 3 km/h
- Über 100 km/h: 3 % der gemessenen Geschwindigkeit
- Bei Nachfahren (ProViDa): 5 km/h oder 5 %, je höher
- Bei mobilen Messungen: Häufig höhere Toleranzen (z. B. 5 km/h bei ESO ES 3.0 bei bestimmten Aufnahmewinkeln)
4. Aufstellung der Messgeräte
Strenge Vorgaben gelten für die Aufstellung:
- Mindestabstand zum Geschwindigkeitsschild: häufig 150 m oder mehr (je nach Bundesland)
- Aufstellungswinkel (z. B. Laser: 0–22°)
- Sichtwinkel auf den Verkehr: keine Verdeckung durch Bäume, Leitplanken etc.
- Maßstab gemäß Bedienungsanleitung des Herstellers
Bei fehlerhafter Aufstellung kann die Messung unverwertbar sein.
5. Verteidigungs-Ansatzpunkte
- Eichschein prüfen (gültig?)
- Schulungsnachweis des Messpersonals einsehen
- Toleranz prüfen (korrekt abgezogen?)
- Aufstellungsprotokoll auf Mindestabstand zum Schild prüfen
- Identifizierung des Fahrers auf dem Blitzerfoto angreifen
- Bei Lasermessung: Wurde das richtige Fahrzeug anvisiert? Wie viele weitere Fahrzeuge im Messstrahl?
- Sachverständigengutachten bei zweifelhafter Methodik
Mehr dazu: Radarfalle geblitzt — Was tun? • JVC/Piller CG-P50E Messfehler • Urteile zur Radarfalle
Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Messverfahren gibt es bei Geschwindigkeitskontrollen?
Lasermessung, Lichtschranke (ESO), Radar (Multanova, Mesta), ProViDa (Nachfahren), Section Control (Streckenmessung), Induktionsschleifen (TraffiStar). Jedes hat eigene Toleranzen und Fehlerquellen.
Wie hoch ist die Toleranz beim Blitzer?
Bis 100 km/h: 3 km/h. Über 100 km/h: 3 % der gemessenen Geschwindigkeit. Bei Nachfahren (ProViDa) 5 km/h bzw. 5 %. Manche mobile Geräte haben höhere Toleranzen.
Wann ist eine Messung unverwertbar?
Bei abgelaufener Eichung, fehlerhafter Aufstellung (z. B. Mindestabstand zum Schild unterschritten), ungeschultem Messpersonal, fehlender Toleranz oder Methodik-Fehlern.
Muss das Personal am Blitzer geschult sein?
Ja. Für jedes Messgerät ist eine spezifische Hersteller-Schulung erforderlich. Fehlt der Schulungsnachweis, ist die Messung in der Regel unverwertbar.
Wie oft muss ein Blitzer geeicht werden?
Jährlich. Die Eichung wird durch die Eichbehörde (LME) durchgeführt und ist auf dem Gerät vermerkt. Bei abgelaufener Eichung kann die Messung nicht verwertet werden.
Was kann man gegen einen Blitzerbescheid tun?
Anhörungsbogen abwarten, nur Personalien angeben, Anwalt einschalten. Über Akteneinsicht werden Messprotokoll, Eichschein und Schulungsnachweise geprüft. Bei Fehlern Einspruch und Verteidigung.
Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf • 0211 / 280 646 0 • ramom.de
Bußgeldbescheid erhalten? 2 Wochen Frist — schnell handeln.
Innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung ist Einspruch möglich. Bei Versäumung wird der Bescheid bestandskräftig — Punkte, Buße und Fahrverbot werden vollstreckt. Wir prüfen kostenlos. Verkehrsrechtsschutz trägt die Kosten.
Bußgeldbescheid 2026: Inhalt, Frist, Einspruch und Aufhebung
Aktualisiert am 29.05.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 6 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Ein Bußgeldbescheid ist die schriftliche Sanktion der Bußgeldbehörde nach einer Ordnungswidrigkeit. Er enthält Tatvorwurf, Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot sowie die Belehrung über das Einspruchsrecht. Einspruchsfrist: zwei Wochen ab Zustellung — schriftlich bei der Behörde. Häufige Erfolgsansätze für die Aufhebung: Messfehler (Eichung, Aufstellung, Toleranz), Verjährung (3 Monate ab Tat, solange kein Bescheid zugestellt wurde), Identitätsfrage, fehlerhafte Zustellung. Bei Verkehrsrechtsschutz zahlt die Versicherung Anwaltskosten — für den Mandanten kostenlos.
Inhalt dieser Seite
1. Was ist ein Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid ist die schriftliche Entscheidung der Bußgeldbehörde, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und eine bestimmte Sanktion verhängt wird. Rechtsgrundlage: § 65 OWiG.
Er wird per Post zugestellt — typisch per Postzustellungsurkunde (gelber Umschlag) — und ist ab Zustellung wirksam.
2. Pflichtbestandteile eines Bußgeldbescheids
Ein Bußgeldbescheid muss enthalten (§ 66 OWiG):
- Bezeichnung des Betroffenen (Name, Anschrift)
- Tatvorwurf: Was, wann, wo? Konkret mit Tatzeit, Tatort, verletzter Vorschrift
- Beweismittel (Messprotokoll, Foto, Zeugen)
- Anwendbare Vorschriften (§ XX StVO i.V.m. § YY StVG)
- Rechtsfolgen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
- Rechtsbehelfsbelehrung (Einspruchsrecht, Frist, Adresse)
Fehlt eines dieser Elemente, kann der Bescheid formell angreifbar sein.
3. Frist und Zustellung
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Sie beginnt mit dem Tag nach der Zustellung und endet zwei Wochen später um 24:00 Uhr.
Achtung: Bei Zustellung per Postzustellungsurkunde ist der Tag entscheidend, an dem der Postbote das Schreiben in den Briefkasten gelegt oder dem Empfänger übergeben hat — nicht, wann es tatsächlich gelesen wurde.
Wer die Frist versäumt, kann eventuell Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 52 OWiG beantragen — bei unverschuldeter Verhinderung. Aber: nur bei strengen Voraussetzungen.
4. Einspruch — Schritt für Schritt
- Frist berechnen — Datum der Zustellung + 2 Wochen.
- Schriftlich Einspruch einlegen — kann formlos sein, "Ich lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom XX.XX.XXXX (Aktenzeichen YY) ein." reicht.
- An die Behörde senden, die im Bescheid steht (Briefkasten reicht — kein Einschreiben nötig). Frist gilt mit Eingang bei der Behörde.
- Akteneinsicht beantragen lassen (über Anwalt) — komplette Bußgeldakte einsehen.
- Begründung nachreichen nach Akteneinsicht.
5. Häufige Aufhebungsgründe
- Messfehler: Ungeeichtes Gerät, fehlerhafte Aufstellung, ungeschultes Personal, fehlende Toleranz
- Verjährung: Bei Verkehrs-OWi 3 Monate ab Tat — solange kein Anhörungsbogen oder Bescheid zugestellt wurde
- Identitätsfrage: Blitzerfoto nicht eindeutig — Fahrer nicht zweifelsfrei feststellbar
- Formfehlerhafte Zustellung: Falscher Adressat, fehlende Postzustellungsurkunde
- Inhaltliche Mängel: Tatvorwurf unklar, fehlende Beweismittel-Bezeichnung
- Toleranz nicht abgezogen: Bei Geschwindigkeit mindestens 3 km/h oder 3 %
6. Verfahren nach Einspruch
Nach Einspruch passiert eines der folgenden:
- Rücknahme: Die Behörde nimmt den Bescheid zurück — Verfahren beendet.
- Änderung: Bescheid wird angepasst (z. B. Bußgeld reduziert) — neuer Bescheid wird zugestellt.
- Abgabe an Amtsgericht: Die Behörde hält den Einspruch nicht für begründet. Die Akte geht an die Staatsanwaltschaft, dann zum Amtsgericht.
- Hauptverhandlung: Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht. Möglich: Verurteilung, Freispruch, Einstellung.
7. Kosten und Versicherung
Die Verkehrsrechtsschutz trägt typischerweise:
- Anwaltsgebühren nach RVG
- Gerichtskosten
- Sachverständigengutachten
- Reisekosten zum Amtsgericht
Ohne Versicherung: 300–800 € Anwaltsgebühren bei einfachem Verfahren. Bei Verfahrenseinstellung trägt häufig die Staatskasse alle Kosten.
Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung. Die Frist beginnt am Tag nach Zustellung und endet zwei Wochen später um 24:00 Uhr. Schriftlich, formlos, Briefkasten reicht.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Bußgeldbescheid wird bestandskräftig. Punkte und Fahrverbot werden vollstreckt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur bei unverschuldeter Verhinderung möglich (z. B. Krankenhausaufenthalt).
Welche Beweismittel hat die Behörde?
Typisch: Messprotokoll, Blitzerfoto, Eichprotokoll, Schulungsnachweis des Messpersonals, Zeugen. Über Akteneinsicht (durch Anwalt) sehen Sie alle Beweismittel und können Lücken finden.
Kann ich Einspruch begründen, ohne Anwalt zu sein?
Theoretisch ja. Praktisch nicht zu empfehlen, weil die Akte nicht einsichtbar ist ohne Anwalt — und ohne Akte keine fundierte Verteidigung. Bei Verkehrsrechtsschutz keine Eigenkosten.
Lohnt sich der Einspruch?
Häufig ja. Die Erfolgsquote bei sorgfältiger Verteidigung liegt erfahrungsgemäß hoch. Besonders lohnenswert bei drohendem Fahrverbot oder hohen Bußgeldern.
Was kostet ein Anwalt im Bußgeldverfahren?
Bei Verkehrsrechtsschutz: deckt alle Kosten. Ohne Versicherung typisch 300–800 € netto nach RVG. Bei Verfahrenseinstellung trägt häufig die Staatskasse die Kosten.
Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf • 0211 / 280 646 0 • ramom.de
Lassen Sie sich kostenlos ein individuelles Angebot zur schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Anfrage zusenden. Sie erhalten für Sie kostenlos ein Angebot zum Preis, Umfang und Dauer der Bearbeitung. Klicken Sie hier!
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist Teil des so genannten immateriellen Schaden. Das Schmerzensgeld fällt unter den Schadenersatz, es ist also ein Teil des Schadensersatz und nicht etwa der einzige Schadensersatz, der jemandem zustehen kann. Das Schmerzensgeld wird für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art gezahlt, d. h. lässt sich der finanzielle Schaden
ausgleichen - z. B. beschädigtes Auto - ist Schadensersatz in Form von Geld zu leisten. Trägt man eine Verletzung davon, so ist dies ein nicht vermögensrechtlicher Schaden, da durch eine Geldsumme z. B. die Schmerzen nicht beseitigt werden können. Es wird gezahlt bei Schäden am Körper, aber auch bei psychischen Belastungen und psychischen Schäden. Schmerzensgeld
kommt auch in Betracht bei Freiheitsentziehung, vertane Urlaubszeit, etc. Selbst der Verlust eines nahen Angehörigen kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist vererblich. Das Schmerzensgeld stellt also eine Art Wiedergutmachung dar. Darüber hinaus hat es eine Sühnefunktion. Das Schmerzensgeld ist zu erhöhen, wenn
eine unnötig lange Regulierungszeit durch die Versicherung vorliegt.
Lassen Sie sich kostenlos ein individuelles Angebot zur schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Anfrage zusenden. Sie erhalten für Sie kostenlos ein Angebot zum Preis, Umfang und Dauer der Bearbeitung. Klicken Sie hier!
Verletzte Körperteile (auszugsweise, wird erweitert):
Entwicklung des Schmerzensgeld
Am 15. November 1882 entschied das Reichsgericht richtungsweisend über das Schmerzensgeld, das Größe, Dauer und Heftigkeit der Schmerzen ausgleichen sollte. Dabei wurde damals bereits darauf hingewiesen, dass der Einzelfall nie außer Acht gelassen werden darf. Die Ausgleichsfunktion und die Genugtuung waren in der Vergangenheit bereits Gegenstand der Rechtsprechung.Im Jahr 1955 setzte sich dann der Bundesgerichtshof (BGH) zum ersten Mal relevant mit dem Thema auseinander. Er stellte fest, dass es sich um einen eigenständigen Anspruch handelt und das es sich bei dem chmerzensgeld um einen Nichtvermögensschaden handelt.
HWS – Schleudertrauma 200 EUR
leichtes Schleudertrauma nach Verkehrsunfall, 2 Wochen Schmerzen
HWS – Distorsion 250 EUR
HWS – Verletzung, Schulterprellung 250 EUR
nach Verkehrsunfall, HWS Verletzung und Prellung der linken Schulter
HWS – Syndrom 350 EUR
HWS Syndrom, Verkehrsunfall, geringe Auffahrgeschwindigkeit
HWS – Syndrom 400 EUR
HWS Syndrom, Verkehrsunfall, geringe Auffahrgeschwindigkeit, 8 Tage arbeitsunfähig
HWS – Schleudertraume 600 EUR
Verkehrsunfall, 3 ambulante Behandlungen, 2 Wochen arbeitsunfähig
HWS – Schleudertrauma 600 EUR
HWS-Distorsion; Verstauchung des rechten Fußes mit Hämatombildung
3 Tage stationärer Krankenhausaufenthalt
HWS – Verletzung 1.200 EUR
Verkehrsunfall, 1 Monat arbeitsunfähig
HWS – Schleudertrauma 12.500 EUR
Verkehrsunfall, posttraumatische Belastungsstörung, Kopf- und Nackenschmerzen, Schwächegefühl, Vergesslichkeit, Schwindel
HWS – Schleudertrauma 12.500 EUR
Verkehrsunfall, HWS – Distorsion 1. Grades, Dauerschaden: Dauerbeschwerden, chronisches Schmerzsyndrom
Auge 5.100 EUR
Augapfelprellung, als deren Folge die Linse des Auges entfernt werden musste;
Bein 12.700 EUR
Abriss von 2 Bändern des oberen Sprunggelenks im rechten Knöchelbereich; Ablösung eines Teils des Sprunggelenks, 4 x stationäre Behandlung; 6 Wochen Unterschenkel- Gips; lange Zeit Krückenbenutzung und Unterarmgehstützen, Umschulung
Bein 7.000 EUR
Schienbeinkopfverrenkungsbruch (4-Teil-Bruch) des linken Unterschenkels durch Pferdetritt, 6 Wochen stationäre Krankenhausbehandlung, Entfernung einer eingesetzten Metallplatte
Bein 18.000 EUR
Oberschenkelbruch rechts; Verrenkungsbruch im rechten Fußgelenk mit diversen Brüchen des Mittelfußknochens und der Fußknochenbasis; Fixateur extern; dauerhafte Narben am rechten Oberschenkel und auf Fußrücken; 6 Wochen stationäre Behandlung
linker Arm bei Rechtshänderin = 5.000 EUR
Prellungen, Schürfwunden, Speichenköpfchentrümmerbruch, Operation,
stationäre Behandlung 1 Woche, 36 x Krankengymnastik, Funktion des Arms
eingeschränkt
Oberarmkopf = 10.000 EUR
mehrfach gebrochen, Funktion der Schulter deutlich eingeschränkt,
Arm, Hand, Mittelhandknochen-Oberschenkel = 22.500 EUR
diverse Brüche von Arm, Hand, Oberschenkel, Bänderrisse, mehrere
Operationen, Dauerschäden bei Hand und Bein
Oberarm, Oberschenkel = 30.000 EUR
mehrere Frakturen, weitere diverse Verletzungen, 11 Monate arbeitunsfähig
erkrankt, erlernter Beruf konnte nicht mehr ausgeübt werden, 12 cm Narbe,
Funktion Arm, Hand, Oberschnekel, Kniegelenk eingeschränkt
Ellenbogen, Oberarm, Sprunggelenk = 37.500 EUR
Frakturen von Ellenbogen, Oberarmschaft, Sprunggelenk, 4 Operationen, 11
Wochen stationäre Behandlung, Funktion des Arm eingeschränkt
Oberarmprellung = 200 EUR
Prellung des Oberarm, 3 - 6 Tage arbeitsunfähig erkrankt
Bruch des Oberarm und des Unterschekel = 1.500 EUR
Oberarmbruch, Unterschnekelbruch, Schädelhirntrauma, 10 Tage stationäre
Behandlung, 7 Monate ambulante Behandlung
Oberamrfraktur = 2.000 EUR
Oberarmfraktur, Sehnenabriss, 5 Tage stationäre Behandlung, 5 Monate
ambulante (Krankengymnastik) Behandlung
Unterarmfraktur = 1.500 EUR
komplizierter Bruch, zwei Operationen
Amputation Unteram = 67.500 EUR
linker Arm amputiert, linkes Bein 3 cm kürzer, Kniegelenk, Bewegungseinschränkung, 4 Monate stationär, 3 Wochen Lebensgefahr, 100% Schwerbehindert
ärztlicher Behandlungsfehler
3.000 EUR Minderung der Sehkraft
25.000 EUR erhebliche Verschlechterung des Sehvermögens
20.000 EUR Erblndung auf einem Auge
25.000 EUR Verlust eines Auges, Junge, 10 Jahre alt
100.000 EUR Erblindung nach fehlerhafter Gehirntumaor-OP
Buch = 5.000 EUR
vermeidbare Bauchoperation
vergessenes Tuchband im Bauchraum = 8.000 EUR
mehrfache Operation, Fehler 5 Jahre unentdeckt, fast 20 Jahre Schmerzen
Nierenverlust, Milzriss, Magenkontusion, Beckenringfraktur = 30.000 EUR
Bauchschuss = 20.000 EUR
Darm- und Leberverletzung
Lassen Sie sich kostenlos ein individuelles Angebot zur schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Anfrage zusenden. Sie erhalten für Sie kostenlos ein Angebot zum Preis, Umfang und Dauer der Bearbeitung. Klicken Sie hier!
Mit dem Rad geblitzt + Alkohol? Führerschein in Gefahr!
Ab 1,6 ‰ auf dem Fahrrad kann die Behörde den Kfz-Führerschein entziehen — auch wenn Sie kein Auto bewegt haben. Wir verteidigen gegen Entzug + MPU-Anordnung. Kostenlose Ersteinschätzung in 24h.
Fahrrad, Alkohol & Führerscheinentzug 2026: Wenn 1,6 ‰ den Kfz-Führerschein kosten
Aktualisiert am 29.05.2026 • Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht • Lesezeit: 5 Minuten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Wer mit dem Fahrrad mit 1,6 ‰ oder mehr am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich nach § 316 StGB strafbar (absolute Fahrunsicherheit beim Fahrrad). Aber: Auch der Kfz-Führerschein kann betroffen sein. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Üblicherweise ordnet die Behörde dann eine MPU an. Ohne bestandene MPU keine Wiedererteilung. Frühzeitige anwaltliche Verteidigung kann den Führerscheinentzug oft verhindern oder die MPU-Vorbereitung absichern.
Inhalt dieser Seite
1. Rechtsgrundlage
Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 ‰ oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird (FeV).
Voraussetzungen sind: 1,6 ‰ beim Fahrrad sind eine Straftat nach § 316 StGB; die Annahme einer Gefahr stützt sich auf medizinisch-psychologische Erkenntnisse.
2. Das BVerwG-Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen festgehalten: Wer auf dem Fahrrad mit ≥ 1,6 ‰ angetroffen wird, zeigt ein Trinkverhalten, das auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefahr begründet — auch wenn die Tat selbst nichts mit Kfz zu tun hatte.
In einem konkreten Fall wurde ein Radfahrer mit mindestens 2,09 ‰ kontrolliert. Zwei MPU-Gutachten verneinten die Fähigkeit, zwischen Alkoholkonsum und Kfz-Nutzung sicher zu trennen — der Kfz-Führerschein wurde entzogen.
3. Voraussetzungen für den Entzug
- Promillewert 1,6 ‰ oder mehr beim Radfahren
- Gefahr einer wiederholten Trunkenheits-Teilnahme — auch beim Kfz
- Häufig wird zusätzlich eine MPU angeordnet
Bei Werten zwischen 1,1 und 1,5 ‰ ist die Beurteilung im Einzelfall — hier hilft eine sorgfältige Verteidigung.
4. MPU als Folge
Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden werden:
- Abstinenz-Nachweis (oft 6–12 Monate)
- Verkehrspsychologische Aufarbeitung
- Therapeutische Begleitung empfohlen
Mehr dazu: MPU 2026 — Ablauf und Vorbereitung
5. Verteidigungs-Strategien
- Promillewert angreifen: Methodikfehler bei Blutalkohol-Bestimmung, Rückrechnungs-Probleme.
- Nachtrunk-Verteidigung: Wenn nach der Fahrradfahrt zusätzlich getrunken wurde.
- Gefahrenprognose entkräften: Therapie, Abstinenz-Nachweis, Verkehrspsychologe — die Annahme einer Gefahr ist widerlegbar.
- MPU-Vorbereitung: Sorgfältige Vorbereitung erhöht Erfolgschancen erheblich.
- Sperrfristverkürzung: Bei nachgewiesener positiver Verhaltensänderung möglich.
Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann mir der Führerschein entzogen werden, wenn ich mit dem Fahrrad betrunken erwischt werde?
Ja, ab 1,6 ‰ Blutalkohol. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird.
Ab wie viel Promille ist Fahrradfahren strafbar?
Ab 1,6 ‰ absolute Fahrunsicherheit nach § 316 StGB — Straftat. Darunter kann eine relative Fahrunsicherheit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen.
Muss ich eine MPU machen, wenn der Führerschein nach Fahrrad-Trunkenheit entzogen wird?
In den meisten Fällen ja. Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestanden werden, oft mit Abstinenz-Nachweis.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach Fahrrad-Trunkenheit?
Mindestens 6 Monate, typischerweise 9–12 Monate. Bei Wiederholungstätern länger. Vorzeitige Verkürzung um bis zu 3 Monate ist nach § 69a Abs. 7 StGB möglich.
Kann ich den Führerscheinentzug verhindern?
Häufig ja. Die Gefahrenprognose der Behörde kann durch Abstinenz-Nachweis, Therapie und verkehrspsychologische Aufarbeitung entkräftet werden. Frühzeitige anwaltliche Begleitung ist entscheidend.
Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf • 0211 / 280 646 0 • ramom.de
Unterkategorien
Strafrecht Beitragsanzahl: 3
Kassenarztrecht Beitragsanzahl: 6
eBay Recht Beitragsanzahl: 4
Unternehmenskauf Beitragsanzahl: 1
Kapitalanlagenrecht Beitragsanzahl: 1
Arbeitsrecht Beitragsanzahl: 36
Mietrecht Beitragsanzahl: 26
Verkehrsrecht Beitragsanzahl: 329
BGH Rechtsprechung Verkehrsrecht Beitragsanzahl: 227
Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verkehrsrecht. Hier finden Sie ausführliche Darstellungen der bedeutendsten BGH-Urteile zur Kfz-Schadensregulierung, Unfallschadensabwicklung und verwandten Themen.

