Anwalt Verkehrsrecht Düsseldorf, Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt VerkehrsrechtFachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Menü
Login
  • Kanzlei
    • Über die Kanzlei
    • Rechtsanwälte
    • ADAC Vertragsanwalt Düsseldorf
    • Anwalt Verkehrsrecht Düsseldorf
    • Standort und Anfahrt
  • Service
    • kostenlose Anfrage stellen
    • Anfrage Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Anfrage Abstandsverstoß
    • Anfrage von VW Geschädigten
    • Kunden-Login (eAkte)
    • Unfallakte anlegen
    • Abgasrechner
  • Rechtsthemen
    • VW Skandal
    • Arbeitsrecht
    • Autokauf
    • Autounfall
    • Bußgeld
    • Führerschein
    • Verkehrsstrafrecht
    • Versicherungsrecht
    • Verkehrsrecht
    • Radarfalle
    • Punkte Flensburg
    • MPU - Idiotentest
    • Strafrecht
    • Messgeräte
    • Jugendstrafrecht
  •  

Rechtsthemen

Rechtsthemen

Verjährung als Verteidigungsstrategie nutzen.

Bei vielen Bußgeldverfahren ist die Verjährung von 3 Monaten bereits abgelaufen — bevor der Bescheid kommt. Wir prüfen Verjährungsfristen genau und nutzen sie konsequent als Verteidigung. Kostenlose Ersteinschätzung.

Per WhatsApp 0211 / 280 646 0 Kostenlose Anfrage

Verfolgungsverjährung im Verkehrsrecht 2026: Fristen, Unterbrechung & Verteidigung

Aktualisiert am 29.05.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 5 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die Verfolgungsverjährung beendet das Bußgeldverfahren, wenn die Behörde innerhalb bestimmter Fristen keine verfahrensgestaltende Maßnahme ergreift. Bei Verkehrs-OWi gilt: 3 Monate ab Tat, solange kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Nach Erlass des Bußgeldbescheids: 6 Monate. Bei Verkehrsstraftaten (z. B. § 316 StGB) gelten die Verjährungsfristen aus § 78 StGB (5 Jahre). Unterbrechungstatbestände nach § 33 OWiG (z. B. Anhörung, Aktenanforderung, richterliche Verfügung) setzen die Frist neu in Gang. Bei Halter-Inanspruchnahme nach § 25a StVG gelten besondere Regeln für Halt- und Parkverstöße.

Inhalt dieser Seite

  1. Grundlagen der Verjährung
  2. Verjährungsfristen im Verkehrsrecht
  3. Unterbrechungstatbestände § 33 OWiG
  4. Sonderfall Halter-Haftung § 25a StVG
  5. Verjährung als Verteidigung
  6. Häufige Fragen

1. Grundlagen der Verjährung

Die Verfolgungsverjährung ist ein Verfahrenshindernis: Ist sie eingetreten, darf die Behörde das Verfahren nicht mehr weiter verfolgen. Der Bußgeldbescheid muss aufgehoben werden.

Verjährung berechnet sich ab der Tat — bei Dauer-Verstößen ab der letzten Tatfortsetzung.

2. Verjährungsfristen im Verkehrsrecht

TatkategorieVerjährungsfristRechtsgrundlage
Verkehrs-OWi, vor Bescheid3 Monate§ 26 Abs. 3 StVG
Nach Erlass des Bußgeldbescheids6 Monate§ 26 Abs. 3 StVG
Straftat im Verkehr (z. B. § 316 StGB)5 Jahre§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
Schwerere Verkehrsstraftat (z. B. § 315c)5 Jahre§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB

3. Unterbrechungstatbestände § 33 OWiG

Bestimmte Handlungen der Behörde unterbrechen die Verjährung — die Frist beginnt dann von vorn:

  • Anhörung des Betroffenen (Anhörungsbogen)
  • Erlass des Bußgeldbescheids
  • Aktenanforderung der Behörde
  • Richterliche Verfügung
  • Eröffnung der Hauptverhandlung
  • Zustellung des Bußgeldbescheids

Wichtig: Die Anhörung muss dem Betroffenen zugestellt werden — bloßes Aktenanlegen reicht nicht.

4. Sonderfall Halter-Haftung § 25a StVG

Kann bei einem Halt- oder Parkverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, wird die Bußgeldverbindlichkeit dem Halter auferlegt (§ 25a StVG). Auch hier gelten Verjährungsregeln.

5. Verjährung als Verteidigung

  1. Tatdatum genau prüfen: Wann genau wurde geblitzt? Steht das im Bescheid?
  2. Zustellungsdatum prüfen: Wann erhielten Sie den Anhörungsbogen / Bescheid?
  3. Drei-Monats-Frist berechnen: War zum Zeitpunkt der ersten Unterbrechungshandlung die Frist schon abgelaufen?
  4. Akteneinsicht: Anwalt fordert die Akte an, prüft alle behördlichen Verfahrenshandlungen mit Datum.
  5. Verjährungseinrede erklären und Aufhebung des Bescheids beantragen.

Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten?
Grundsätzlich 3 Monate ab Tat, solange kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Nach Erlass des Bußgeldbescheids 6 Monate.

Was unterbricht die Verjährung?
Anhörung des Betroffenen (Anhörungsbogen), Erlass des Bußgeldbescheids, Aktenanforderung der Behörde, richterliche Verfügung, Eröffnung der Hauptverhandlung. Die Frist beginnt nach Unterbrechung neu.

Ist Verjährung von Amts wegen zu berücksichtigen?
Ja. Die Behörde und das Gericht müssen die Verjährung von Amts wegen prüfen. Trotzdem ist es ratsam, sie ausdrücklich geltend zu machen.

Wie lang ist die Verjährung bei Trunkenheit am Steuer?
5 Jahre nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB. Bei Straftaten mit hoher Strafdrohung können die Fristen abweichen.

Was passiert, wenn die Verjährung eingetreten ist?
Das Verfahren muss eingestellt werden. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot entfallen vollständig. Die Behörde darf nicht mehr verfolgen.

Kann ich Verjährung selbst geltend machen oder brauche ich einen Anwalt?
Theoretisch ja. Praktisch schwer, weil das Berechnen der Fristen mit Unterbrechungsereignissen anspruchsvoll ist. Mit Akteneinsicht durch den Anwalt deutlich erfolgsversprechender.

Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

Höherweg 101, 40233 Düsseldorf  •  0211 / 280 646 0  •  ramom.de

EU-Führerschein nach Entzug — geht das wirklich?

Ein EU-Führerschein kann theoretisch eine MPU umgehen — aber nur unter strengen Voraussetzungen. Wir prüfen Ihren Fall ehrlich. Achtung: Hohe Risiken bei falscher Beratung! Kostenlose Ersteinschätzung in 24h.

Per WhatsApp 0211 / 280 646 0 Kostenlose Anfrage

EU-Führerschein nach Entzug 2026: Tschechien, Polen & die Anerkennungsregeln

Aktualisiert am 29.05.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 5 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Nach EuGH-Rechtsprechung (Urteile vom 26.06.2008 — C-329/06 u. a.) müssen EU-Staaten grundsätzlich Führerscheine anderer Mitgliedstaaten anerkennen — auch nach vorherigem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis. Aber: Es gibt strenge Voraussetzungen: Tatsächlicher Wohnsitz im Ausstellerstaat für mindestens 185 Tage pro Jahr, kein laufendes deutsches Sperrfrist-Verfahren bei Antragstellung. Verstöße können zur Nichtanerkennung führen — und die Fahrt mit "ungültigem" EU-Führerschein ist Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr plus erneute Sperrfrist.

Inhalt dieser Seite

  1. Die EuGH-Rechtsprechung
  2. Voraussetzungen für Anerkennung
  3. Risiken bei falscher Vorgehensweise
  4. Bessere Alternative: MPU bestehen
  5. Häufige Fragen

1. Die EuGH-Rechtsprechung

Mit Urteilen vom 26. Juni 2008 (C-329/06; C-343/06; C-334/06 bis C-336/06) hat der Europäische Gerichtshof entschieden: EU-Staaten müssen Führerscheine anderer Mitgliedstaaten grundsätzlich anerkennen — auch wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden war.

Ausnahme: Wohnsitzprinzip. Die Anerkennung gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Inhaber seinen tatsächlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht im Ausstellerstaat hatte.

2. Voraussetzungen für Anerkennung

  • Tatsächlicher Wohnsitz im Ausstellerstaat — mindestens 185 Tage pro Jahr
  • Persönliche Bindungen zum Ausstellerstaat (familiär, beruflich, sozial)
  • Kein laufender Entzugsprozess in Deutschland zum Antragszeitpunkt
  • Mindestalter des Ausstellerstaats erfüllt
  • Echte ärztliche und psychologische Eignungstests bestanden

3. Risiken bei falscher Vorgehensweise

"Führerschein-Tourismus" — kurzer Aufenthalt im Ausland nur zur Führerscheinerlangung — wird von deutschen Behörden konsequent als Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip behandelt:

  • Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis in Deutschland
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
  • Neue Sperrfrist für deutsche Fahrerlaubnis
  • Eintrag ins Strafregister
  • Bei Wiederholung: Bewährungsstrafe oder Haft

Anbieter, die "Führerscheine aus Tschechien" oder "Polen" ohne tatsächlichen Wohnsitz anbieten, handeln strafbar und gefährden ihre Kunden massiv.

4. Bessere Alternative: MPU bestehen

Statt risikoreicher Auslandskonstruktionen empfehlen wir den sicheren Weg:

  1. Sperrfrist abwarten (typisch 9–24 Monate)
  2. Therapeutische Vorbereitung auf MPU (Verkehrspsychologe, Abstinenznachweis)
  3. MPU bestehen — die Erfolgsquote bei guter Vorbereitung liegt über 80 %
  4. Neue deutsche Fahrerlaubnis — uneingeschränkt gültig

Mehr dazu: MPU 2026 — Ablauf und Vorbereitung

Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich nach Entzug einfach einen Führerschein in Tschechien machen?
Nur unter strengen Voraussetzungen: tatsächlicher Wohnsitz mindestens 185 Tage pro Jahr im Ausstellerstaat, persönliche Bindungen, kein laufendes deutsches Sperrfristverfahren. Ohne Wohnsitz: keine Anerkennung.

Wird mein tschechischer Führerschein in Deutschland anerkannt?
Grundsätzlich ja nach EuGH-Rechtsprechung — wenn das Wohnsitzprinzip eingehalten wurde. Bei Anhaltspunkten gegen tatsächlichen Wohnsitz: Nichtanerkennung.

Was droht bei Fahren mit nicht anerkanntem EU-Führerschein?
Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, neue Sperrfrist für die deutsche Fahrerlaubnis, Eintrag ins Strafregister.

Was bedeutet das Wohnsitzprinzip?
Der Antragsteller muss mindestens 185 Tage pro Jahr im Ausstellerstaat wohnen — mit persönlichen Bindungen (Familie, Beruf, soziales Umfeld). Ein kurzer Aufenthalt nur zur Führerscheinerlangung reicht nicht.

Welche bessere Alternative gibt es?
Die MPU bestehen. Sperrfrist abwarten, mit Verkehrspsychologen vorbereiten, Abstinenznachweis erbringen. Erfolgsquote bei guter Vorbereitung über 80 %. Resultat: uneingeschränkt gültige deutsche Fahrerlaubnis.

Welche Risiken gibt es bei 'Führerschein-Tourismus'?
Strafrechtliche Verfolgung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, neue Sperrfrist, Bewährungs- oder Haftstrafe bei Wiederholung, Eintrag ins Strafregister. Anbieter solcher Lösungen handeln meist strafbar.

Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

Höherweg 101, 40233 Düsseldorf  •  0211 / 280 646 0  •  ramom.de

Strafverfahren? Bevor Sie aussagen — Anwalt einschalten.

Eine ungeschickte Aussage zerstört oft die ganze Verteidigung. Unsere Fachanwältinnen für Strafrecht verteidigen seit Jahrzehnten — auch im Verkehrsstrafrecht. Kostenlose Ersteinschätzung in 24h.

Per WhatsApp 0211 / 280 646 0 Kostenlose Anfrage

Rechtsanwalt Düsseldorf Strafrecht: Strafverteidigung & Verkehrsstrafrecht

Aktualisiert am 29.05.2026  •  Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht  •  Lesezeit: 5 Minuten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und sanktioniert schuldhaft begangenes Unrecht mit Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Kanzlei Momberger verteidigt im allgemeinen Strafrecht und insbesondere im Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit, Drogen, Fahrerflucht, Gefährdung) — mit zwei Fachanwältinnen für Strafrecht und Strafrechts-Erfahrenheit unter den Verkehrsrechts-Fachanwälten. Wichtig: Schweigerecht nutzen! Vor der ersten Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Anwalt einschalten — ein einmaliges Eingeständnis kann das gesamte Verfahren entscheiden.

Inhalt dieser Seite

  1. Was ist Strafrecht?
  2. Strafverfahren — Ablauf
  3. Rechte des Beschuldigten
  4. Unsere Schwerpunkte
  5. Wer zahlt den Strafverteidiger?
  6. Häufige Fragen

1. Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht ist methodisch ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts. Sanktionen sind Geldstrafe (in Tagessätzen) oder Freiheitsstrafe. Bei schwereren Taten Verbrechen, bei leichteren Vergehen. Rechtsgrundlage: StGB (Strafgesetzbuch), StPO (Strafprozessordnung) und Nebenstrafgesetze.

2. Strafverfahren — Ablauf

  1. Ermittlungsverfahren: Staatsanwaltschaft und Polizei sammeln Beweise. Beschuldigter wird vernommen.
  2. Anklage / Strafbefehl oder Einstellung (§ 153/153a StPO bei geringer Schuld)
  3. Eröffnungsbeschluss des Gerichts
  4. Hauptverhandlung: Vor Amts-, Land- oder Oberlandesgericht
  5. Urteil: Verurteilung, Freispruch, Einstellung
  6. Rechtsmittel: Berufung (gegen Amtsgericht), Revision (gegen Landgericht)

3. Rechte des Beschuldigten

  • Schweigerecht (§ 136 StPO) — ab erster Vernehmung
  • Recht auf Verteidiger — von Beginn an
  • Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen
  • Beweisantrag
  • Recht auf gerechtes Verfahren
  • Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil

4. Unsere Schwerpunkte

  • Verkehrsstrafrecht: Trunkenheit, Drogen, Fahrerflucht, Gefährdung — Alkohol am Steuer, Fahrerflucht
  • Jugendstrafrecht: Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem JGG — Jugendstrafrecht im Überblick
  • Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung)
  • Vermögensdelikte (Betrug, Untreue)
  • Körperverletzungsdelikte
  • BTM-Strafrecht (Betäubungsmittel)
  • Wirtschaftsstrafrecht

5. Wer zahlt den Strafverteidiger?

  • Strafrechtsschutz-Versicherung: Deckt häufig die Kosten
  • Pflichtverteidiger: Bei schweren Straftaten oder bestimmten Voraussetzungen bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger — Kosten trägt zunächst die Staatskasse
  • Wahlverteidiger: Eigene Wahl, Selbstzahlung nach RVG oder Vereinbarung
  • Bei Verfahrenseinstellung oder Freispruch: Häufig Übernahme der Kosten durch die Staatskasse

Akute Frage? Telefon 0211 / 280 646 0 oder WhatsApp Direkt-Chat. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
Sobald Sie als Beschuldigter geführt werden — bei Polizeibesuchen, Vorladungen, bei der ersten Vernehmung. Vor jeder Aussage Anwalt einschalten.

Muss ich vor der Polizei aussagen?
Nein. Sie haben ein Schweigerecht nach § 136 StPO. Personalien sind anzugeben, zur Sache müssen Sie nichts sagen. Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.

Was kostet ein Strafverteidiger?
Mit Strafrechtsschutz-Versicherung meist gedeckt. Pflichtverteidiger zahlt zunächst die Staatskasse. Wahlverteidiger nach RVG (ab ca. 500–1.500 € je Stufe) oder Vereinbarung.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrs- und Strafrecht?
Verkehrs-OWi (Bußgeld) ist verwaltungsrechtlich, Verkehrsstraftaten (Trunkenheit, Fahrerflucht, Gefährdung) sind strafrechtlich. Im Strafrecht drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Eintrag ins Strafregister.

Wann wird ein Strafverfahren eingestellt?
Nach § 153 StPO bei geringer Schuld oder § 153a StPO gegen Auflage (z. B. Geldzahlung). Bei Ersttätern und besonderen Umständen häufig möglich. Anwaltliche Verhandlung kann darauf hinwirken.

Was bringt mir ein Fachanwalt für Strafrecht?
Fachanwälte haben mindestens 60 Verfahren in 3 Jahren nachgewiesen plus theoretische Prüfung und jährliche Fortbildung. Spezialisierung erhöht Erfolgsaussichten erheblich.

Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht — Kanzlei Momberger Düsseldorf

Henrik Momberger — Fachanwalt für Verkehrsrecht

Inhaber der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf Verkehrsrecht. Acht Fachanwälte für Verkehrsrecht im Team. ADAC-Vertragsanwalt.

Höherweg 101, 40233 Düsseldorf  •  0211 / 280 646 0  •  ramom.de

Autounfall

Mehr als 2 Millionen Autounfälle ereigneten sich im Jahr 2008 in Deutschland im Straßenverkehr. Dabei wurden 4.482 Personen getötet und 409.066 verletzt. Bei den meisten Autounfällen gab es nur einen Sachschaden. Es ist bei einem Autounfall zu unterscheiden, ob es sich um einen Autounfall mit Sachschaden, Personenschaden oder Todesfall handelt. Wurden bei dem Autounfall Personen verletzt, ist u.a. zu klären, wie hoch das Schmerzensgeld und der daraus resultierende Schadensersatzanspruch der Verletzten ist. Mehr zu den Themen: Autounfall Sachschaden, Autounfall Personenschaden, Autounfall Todesfall

Ging der Autounfall glimpflich aus, entstand nur Sachschaden, gilt es diesen vollumfänglich ersetzt zu bekommen. Was dem durch einen Autounfall Geschädigten zusteht, weicht häufig von dem ab, was die Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers zu bezahlen bereit ist.

Das Wichtigste vorab: Wurde man unverschuldet in den Autounfall verwickelt, muss die Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers den Rechtsanwalt des Geschädigten, also die Anwaltskosten, bezahlen.

Es gilt, den Autounfall schnell, allumfassend und reibungslos zu regulieren. Dabei stehen dem durch den Autounfall Geschädigten verschiedene Schadenspositionen zu. Hierzu zählen u. a. Reparaturkosten (fiktiv - also ohne zu Reparieren oder konkret), Nutzungsausfall (für die Dauer der Reparatur), Kosten für den Mietwagen, Kosten für den Sachverständigen, Wertminderung, Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Finanzierungskosten und eine Unfallkostenpauschale.

Prinzipiell hört sich das einfach an und man könnte meinen, dass es bei der Autounfallregulierung keine Probleme geben könnte - weit gefehlt. Immer wieder kürzen Haftpflichtversicherer des Autounfallverursachers rechtswidrig Schadenspositionen. Wir haben eine Übersicht zu den verschiedenen Schadenspositionen zusammen gestellt.

Als Kanzlei für Verkehrsrecht bearbeiten wir überwiegend Autounfälle. Wir wickeln Autounfälle bundesweit für Autounfallgeschädigte online und papierlos ab. Wir beschleunigen so die Abwicklung des Autounfalls. Unsere Mandanten können ferner die Regulierung des Autounfalls live miterleben. Unter dem Link eAkte gibt es einen Eindruck, wie einfach und schnell Autounfälle abgewickelt werden können. Mandanten brauchen nicht einen Termin bei uns wahrnehmen, da alle Fragen am Telefon oder per E-Mail beantwortet werden können. Natürlich können Sie bei Bedarf gerne einen Termin in einem unserer Büros vereinbaren - wir erläutern alle Fragen gerne auch persönlich. Gerne stellen Sie zum Ihrem Autounfall eine kostenlose und unverbindliche Anfrage zum Thema Autounfall unter kostenlose Anfrage.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit - Haben Sie Fragen zum Bußgeldkatalog? Lassen Sie sich kostenlos ein individuelles Angebot zur schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Anfrage zusenden. Sie erhalten für Sie kostenlos ein Angebot zum Preis, Umfang und Dauer der Bearbeitung. Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG  

Nr. Tatbestand                                                                        Regelsatz
in Euro

 8. Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
 8.1. trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) 50 EUR  3 Punkte 
 8.2. in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung 35 EUR
 9. Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten 50 EUR 3 Punkte
 9.1. um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art siehe Tabelle
 9.2. um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen siehe Tabelle 
 9.3. um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen siehe Tabelle 
 10. Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen 60 EUR 3 Punkte 
 11. Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit
 11.1. Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art siehe Tabelle 
 11.2. kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen siehe Tabelle 
 11.3. anderen als den in Nr. 11.1 oder 11.2 genannten Kraftfahrzeugen siehe Tabelle 

  

PKW

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem
anderen Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:
 
innerorts in km/h

0 – 10 = 15 Eur

11 – 15 = 25 Eur

16 – 20 = 35 Eur
21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 50 Eur
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 60 Eur
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 100 Eur, 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 = 4 Punkte in Flensburg, 125 Eur, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 175 Eur, 2 Monate Fahrverbot
61 – 70 = 4 Punkte in Flensburg, 300 Eur, 3 Monate Fahrverbot
Über 70 = 4 Punkte in Flensburg, 425 Eur, 3 Monate Fahrverbot
 
 
außerorts in km/h
0 – 10 = 10 Eur

11 – 15 = 20 Eur

16 – 20 = 30 Eur

21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 40 Eur
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 50 Eur
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 75 Eur
41 – 50 = 3 Punkte in Flensburg, 100 Eur, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 150 Eur, 1 Monat Fahrverbot
61 – 70 = 4 Punkte in Flensburg, 275 Eur, 2 Monate Fahrverbot
Über 70 = 4 Punkte in Flensburg, 375 Eur, 3 Monate Fahrverbot

Haben Sie Fragen zum Bussgeldkatalog? Lassen Sie sich kostenlos ein individuelles Angebot zur schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Anfrage zusenden. Sie erhalten für Sie kostenlos ein Angebot zum Preis, Umfang und Dauer der Bearbeitung. Klicken Sie hier!

LKW, Omnibus, PKW mit ANHÄNGER

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem
anderen Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht ÜBER 3,5 t überschritten:

innerorts in km/h

0 – 10 = 20 Eur

11 – 15 = 30 Eur

16 – 20 = 3 Punkte in Flensburg, 50 Eur
21 – 25 = 3 Punkte in Flensburg, 60 Eur
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 90 Eur, 1 Monat Fahrverbot
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 125 Eur, 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 = 4 Punkte in Flensburg, 175 Eur, 2 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 300 Eur, 3 Monate Fahrverbot
61 – XX = 4 Punkte in Flensburg, 425 Eur, 3 Monate Fahrverbot

 
außerorts in km/h
0 – 10 = 15 Eur

11 – 15 = 25 Eur

16 – 20 = 1 Punkt in Flensburg, 40 Eur

21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 50 Eur
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 60 Eur
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 100 Eur, 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 = 3 Punkte in Flensburg, 150 Eur, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 275 Eur, 2 Monate Fahrverbot
61 – XX = 4 Punkte in Flensburg, 375 Eur, 3 Monate Fahrverbot

Haben Sie Fragen zum Bussgeldkatalog? Lassen Sie sich kostenlos ein individuelles Angebot zur schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Anfrage zusenden. Sie erhalten für Sie kostenlos ein Angebot zum Preis, Umfang und Dauer der Bearbeitung. Klicken Sie hier!   

  1. Radar - eine technische Erläuterung
  2. Rotlichtverstoß - Fahren über Rot - Fahren bei Rot
  3. Radarfalle - Überwachungstechnik
  4. Geschwindigkeitsmessung

Unterkategorien

Strafrecht Beitragsanzahl:  3

Kassenarztrecht Beitragsanzahl:  6

eBay Recht Beitragsanzahl:  4

Unternehmenskauf Beitragsanzahl:  1

Kapitalanlagenrecht Beitragsanzahl:  1

Arbeitsrecht Beitragsanzahl:  36

Mietrecht Beitragsanzahl:  26

Verkehrsrecht Beitragsanzahl:  329

BGH Rechtsprechung Verkehrsrecht Beitragsanzahl:  227

Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verkehrsrecht. Hier finden Sie ausführliche Darstellungen der bedeutendsten BGH-Urteile zur Kfz-Schadensregulierung, Unfallschadensabwicklung und verwandten Themen.

Familienrecht Beitragsanzahl:  1

Erbrecht Beitragsanzahl:  1

Betreuungsrecht Beitragsanzahl:  1

Steuerrecht Beitragsanzahl:  10

Insolvenzrecht Beitragsanzahl:  1

Gesellschaftsrecht Beitragsanzahl:  1

Messgeräte Beitragsanzahl:  4

PoliScan Speed Messgerät ...

Multanova 6F digital ...

Seite 4 von 40

Rechtsthemen

  • VW Skandal
  • Arbeitsrecht
  • Autokauf
    • Kaufvertrag Autokauf
    • Ich habe ein Auto gekauft...
    • ...ich will das Auto zurück geben
    • ...ich will den Kaufpreis mindern
    • ...ich will so ein Auto, aber nicht das
    • ...der Verkäufer liefert nicht
    • Ich habe ein Auto verkauft...
    • ...der Käufer zahlt nicht
    • ...der Käufer holt das Auto nicht ab
    • ...das Auto soll Mängel haben
    • ...ich soll das Auto zurück nehmen
    • ...ich soll ein anderes Auto liefern
    • ...die Mängel sollen behoben werden
    Autounfall
    • Abschleppkosten
    • Anerkenntnis
    • Anwaltskosten
    • Autowäsche
    • fiktive Abrechnung
    • Kostenvoranschlag
    • Mietwagen
    • Nutzungsausfall
    • Restkraftstoff im Tank
    • Restwert
    • Schadstoffplakette
    • Standkosten
    • Stundenverrechnungssätze
    • Totalschaden
    • Überführungskosten
    • Umbaukosten
    • Ummeldekosten
    • Umsatzsteuer
    • UPE-Aufschläge
    • Verbringungskosten
    • Verschrottungskosten
    • Wertminderung
    • unverschuldeter Autounfall
    • Werbungskosten
    Bußgeld
    • Bußgeldkatalog ab 01.05.2014
    • Straßenbenutzung - § 2 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Geschwindigkeit - § 3 StVO Bußgeldkatalog 2014 Teil I
    • Geschwindigkeit - § 3 StVO Bußgeldkatalog 2014 Teil II
    • Geschwindigkeit - § 3 StVO Bußgeldkatalog 2014 Teil III
    • Abstand - § 4 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Überholen - § 5 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Vorbeifahren - § 6 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Fahrstreifenbenutzung - § 7 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Vorfahrt - § 8 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren - § 9 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Einfahren und Anfahren - § 10 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Bahnübergänge - § 19 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • Rotlichtverstöße - § 37 StVO Bußgeldkatalog 2014
    • 0,5 Promille Grenze - § 24a StVG Bußgeldkatalog 2014
    • Verfolgungsverjährung
    • Bußgeldbescheid
    • Rotlichtverstoß
    • Geschwindigkeitsmessung
    • Fahrverbot
    • Ordnungswidrigkeitverfahren - ein Überblick
    • Bußgeld
    • Bußgeldkatalog
    • Halteverbot - Abgeschleppt aus dem mobilen Halteverbot
    • Grundregeln - § 1 StVO Bußgeldkatalog 2014
  • Führerschein
  • Verkehrsstrafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verkehrsrecht
    • Rechtsanwalt Düsseldorf Verkehrsrecht
    • Auto Unfall
    • Schmerzensgeld
    • Fahrerflucht / Unfallflucht § 142 StGB
    • Trunkenheit im Verkehr - Alkohol am Steuer
    • Gebrauchtwagenkauf - Mangel
    • Zylinderkopfdichtung - Beweislastumkehr
    • Fahrrad, Alkohol und Führerschein
    • EU - Führerschein
    • Trunkenheit im Verkehr - Strafe
    • Vollstreckung des Fahrverbots
    • BGH – VI ZR 53/09 - 20.10.2009
    • BGH VI ZR 318/08 - 13.10.2009
    • BGH VI ZR 91/09 - 23.02.2010
    Radarfalle
    • Radarfalle - geblitzt? Tipps und Tricks
    • Radarwarngerät - erlaubt?
    • JVC/Piller CG-P50E - Infos zu Messfehlern!
    • Radarfalle - Urteile und Beschlüsse
    • Radarfalle - Überwachungstechnik
    • Radarfalle - ein Überblick
    • Radar - technische Erläuterung
    • Blitzer im Rheinufertunnel Düsseldorf
    Punkte Flensburg
    • Punkte Flensburg
    • Punkte Flensburg Abbau
    • Punkte Flensburg Verfall
    • Verkehrszentralregister
  • MPU - Idiotentest
  • Strafrecht
  • Messgeräte
  • Jugendstrafrecht
  • WhatsApp Kontakt aufnehmen