Rechtsthemen
Rechtsthemen
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Geschwindigkeit - § 3 Abs. 1 StVO
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TBNR
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Tatbestandstext
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FaP-Pkt
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Euro
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FV
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103630
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Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht-
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A - 3
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150,00
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oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
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103631
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Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht-
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A - 3
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180,00
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oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit
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und gefährdeten +) dadurch Andere.
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§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
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§ 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
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103632
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Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht-
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A - 3
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220,00
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oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
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Es kam zum Unfall.
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§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
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§ 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
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103854
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Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit
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(A - 1)
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35,00
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einen Unfall.
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§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG
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103636
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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A - 3
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80,00
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 20) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 9 BKat
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(Lkw usw.) Tab.: 703000
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103637
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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A - 3
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95,00
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 21 - 25) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 9.1 BKat
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(Lkw usw.) Tab.: 703000
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103638
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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A - 3
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140,00
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1 M
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 26 - 30) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 9.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(Lkw usw.) Tab.: 703000
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103639
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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A - 3
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200,00
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1 M
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 31 - 40) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 9.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(Lkw usw.) Tab.: 703000
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103640
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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A - 4
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280,00
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2 M
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 41 - 50) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 9.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(Lkw usw.) Tab.: 703000
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103641
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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A - 4
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480,00
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3 M
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 51 - 60) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 9.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(Lkw usw.) Tab.: 703000
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103642
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
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A - 4
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680,00
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3 M
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (über 60) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 9.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
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(Lkw usw.) Tab.: 703000
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103648
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 3
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70,00
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (bis 20) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 9 BKat
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(Lkw usw.) Tab.: 703001
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103649
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
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A - 3
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80,00
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geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von weniger als 50 m
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durch Nebel, Schneefall oder Regen um ... (von 21 - 25) km/h.
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Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): *)... km/h.
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§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 9.1 BKat
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(Lkw usw.) Tab.: 703001
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103636 - 103642 *) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
103648 - 103654 *) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
103660 - 103666 *) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
103667- 103677 *) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
103678 - 103688 *) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
103689 - 103700 *) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
103701 *) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.09.2009 - 8. Auflage
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16. Steuerliche Regelungen mit arbeitsrechtlichen Bezug
Für Arbeitnehmer wichtig sind auch die steuerlichen Belange. Unabhängig davon, dass der Arbeitgeber bei Angestellten die Lohnsteuer abführt, sind einzelne Besonderheiten zu nennen, insbesondere in Bezug auf die Abfindung. Bis zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 war die Abfindung steuerfrei. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit war seinerzeit ebenfalls steuerfrei. Galt bis zum 31.12.2005 noch eine bedingte Steuerfreiheit von Abfindungen bis zu 7.200 Euro und bis zu 9.000 Euro ab 50 Jahren bei mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit sowie von 11.000 Euro ab 55 Jahren und mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit, so hat sich die Steuerfreiheit von Abfindungen seit dem 01.01.2006 gravierend geändert. Der Freibetrag für Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG ist vollständig entfallen. Das bedeutet, dass für alle Abfindungsverträge, Gerichtsentscheidungen oder sonstigen Abfindungen, die auf einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhen, die vor dem 01.01.2006 vereinbart waren, noch die alte Regelung gilt, in der Zeit zwischen dem 01.01.2006 und dem 01.01.2008 die bisherige Steuerfreiheit weiter angewendet werden kann, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 01.01.2008 zufließt. Nach dem 01.01.2008 entfällt die Regelung zum steuerlichen Freibetrag vollständig.
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II. Vertragliche Vereinbarungen
2. Befristetes Arbeitsverhältnis
9. Beginn des Arbeitsverhältnisses
10. Sondervergütung, Tantieme, Gratifikation
13. Pfändungsklauseln, Abtretungsverbote
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8. Ausschlussfristen
Häufig sind in Arbeitsverträgen Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Rechten oder Pflichten vorgesehen. Solche Ausschlussfristen können vorsehen, dass nach einem gewissen Zeitablauf eine zuwenig gezahlte Vergütung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von nicht genommenen Urlaubsansprüchen oder der Begleichung von Überstunden. Hat der Arbeitsnehmer die Arbeitsvertraglich regelten Ausschlussfristen übersehen, führt dies dazu, dass der Anspruch unwiederbringlich verloren ist und auch vor dem Arbeitsgericht nicht mehr geltend gemacht werden kann.
weitere Informationen zum Arbeitsvertrag erhalten Sie hier:
9. Beginn des Arbeitsverhältnisses
10. Sondervergütung, Tantieme, Gratifikation
13. Pfändungsklauseln, Abtretungsverbote
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Multanova 6F
Das Messgerät Multanova 6F digital wird hergestellt und vertrieben durch das Unternehmen Jenoptik. Das Radargeschwindigkeitsmessgerät MULTANOVA 6F digital garantiert hochwertige Fotos auch bei schlechten Licht- und Wetterverhältnissen mit der hochauflösenden SmartCamera. Früher wurde das System in der analogen Variante mit Nassfilm eingesetzt. Der Hersteller rüstet aber problemlos auf digitale Technik um. Die Parabolantenne des Radargeräts hat einen horizontal und vertikal besonders schmalen Öffnungswinkel. Das System eignet sich ideal für die Geschwindigkeitsmessung auf Autobahnen und Schnellstraßen. Alle Fotos können per USB-Stick auf einen PC übertragen und mit einer Auswertesoftware bearbeiten werden. Das Messgerät Multanova 6F digital fertigt qualitativ hochwertige Fotos bei jedem Wetter. Bei diesem Gerät handelt es sich um ein mobiles Radargerät, das in der Regel am Rande der Fahrbahn aufgestellt ist und von dort die Messungen durchführt. Das Gerät bedient sich der Radartechnologie.
Vom Multanova 6F digital werden Signale, genauer elektromagnetische Wellen, gesendet. Treffen diese auf ein Fahrzeug, werden die Wellen vom Kfz zurück reflektiert, wobei das Signal eine Änderung erfährt (Doppler-Effekt). Aus dieser Änderung ermittelt das Messgerät schließlich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein Foto ausgelöst und eine (digitale) Fotoaufnahme erstellt.
Ein mobiles Radargerät bzw. das mobile Gerät von Multanova benötigt für eine zuverlässige Geschwindigkeitsmessung einen vorgegebenen Winkel. Ist das Messgerät nicht im richtigen Winkel parallel zur Straße aufgestellt, kann das Messergebnis bei erheblicher Abweichung von den Vorgaben nicht mehr zuverlässig verwertbar messen. Auch bei einem Fahrstreifenwechsel oder Überholmanöver des gemessenen Fahrzeugs besteht die Gefahr der falschen Messung.
Wie bei anderen Messgeräten, die auf eine Reflexion der Wellen beruhen, können auch hier Messfehler entstehen, die sich im Prozess der Reflexion ergeben. Diese können zum Beispiel auftreten, wenn das Radargerät an einem Platz mit einer Mauer aufgestellt ist, aber auch, wenn die Wellen an anderen Fahrzeugen oder großen Bauteilen reflektiert werden.
Wir prüfen ebenso, ob die vorgegebene Eichpflicht erfüllt worden ist. Ist diese nicht gegeben, wird damit das Messergebnis nichtig. Weiterhin müssen die Polizeibeamten über das nötige Know-How zur Bedienung der Messgeräte verfügen und einen aufmerksamen Messbetrieb durchführen. Die Überprüfung der Schulungsunterlagen der Messbeamten, des Eichscheins und des Messprotokolls erfolgen ebenso.