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Rechtsthemen

Rechtsthemen

 
Geschwindigkeit - § 3 Abs. 3 StVO
 
 
 
TBNR
Tatbestandstext 
FaP-Pkt
Euro
FV
103750
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 1
120,00
 
 
geschlossener Ortschaften für mehr als 5 Minuten Dauer
 
 
 
 
(bis 15 km/h) bis zu ... km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.3 BKat
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703021
 
 
 
103751
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 1
120,00
 
 
geschlossener Ortschaften in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt
 
 
 
 
(bis 15 km/h) bis zu ... km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.3 BKat
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703021
 
 
 
103752
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 1
120,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.4 BKat
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703009
 
 
 
103753
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 2
160,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.2.5 BKat
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703009
 
 
 
103754
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
240,00
1 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703009
 
 
 
103755
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
320,00
1 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703009
 
 
 
103756
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
400,00
2 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703009
 
 
 
103757
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
560,00
3 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703009
 
 
 
103758
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
680,00
3 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (über 60) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.2.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(gef. Güter usw.)      Tab.: 703009
 
 
 
103202
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
(A - 1)
15,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703010
 
 
 
103203
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
(A - 1)
25,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.2 BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703010
 
 
 
103204
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
(A - 1)
35,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3.BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703010
 
 
 

103750 +103751        zusätzlich: Sachverhalt erläutern
103756 - 103197    **) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
103752 - 103754
103755 - 103763    *)   Zulässige Geschwindigkeit angeben
                              **) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
103764 - 103774    *)   Zulässige Geschwindigkeit angeben
                              **) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.09.2009 - 8. Auflage

 
Geschwindigkeit - § 3 Abs. 3 StVO
 
 
 
TBNR
Tatbestandstext 
FaP-Pkt
Euro
FV
103775
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
80,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103776
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
120,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103777
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
160,00
1 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103778
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
240,00
1 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103779
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
440,00
2 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 61 - 70) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103780
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
600,00
3 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (über 70) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 

103775 - 103780    *)   Zulässige Geschwindigkeit angeben
                         **) Festgestellte Geschwindigkeit angeben

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.09.2009 - 8. Auflage

Punkte in Flensburg

Punktestand im Verkehrszentralregister

Was passiert bei welchem Punktestand im Flensburger Punktekatalog? Allgemeine Informationen zum Punktestand in Flensburg. Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg? Wie baue ich Punkte in Flensburg ab?

 

Was passiert bei welchem Punktestand im Flensburger Punktekatalog?

* 1 bis 3 Punkte Keine Sanktionen
* 4 bis 8 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren:4 Punkte Abzug
* 8 bis 13 Punkte Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar
* 9 bis 13 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren:2 Punkte Abzug
* 14 bis 17 Punkte Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet
* 14 bis 17 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung:2 Punkte Abzug
* Ab 18 Punkte Führerschein wird entzogen

 

Allgemeine Informationen zum Punktestand in Flensburg

* Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.
* Punkte bleiben, wenn keine anderen dazu kommen, 2 Jahre in der Kartei.
* Nähere Informationen erteilt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt.
* Eine Zeit lang war es möglich Punkte in Flensburg über Ebay auszutauschen aber inzwischen wird das von Ebay nicht mehr geduldet.

 

Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg?

Rund 7,1 Millionen Autofahrer und Verkehrssünder sind derzeit im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gespeichert. Also etwa jeder siebte der 49 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland. Autofahrer können sich kostenlos über Ihren aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei informieren. Dazu reicht ein formloses Schreiben zum Punkte abfragen an das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Bitte um Auskunft aus dem "Verkehrszentralregister". Die Anfrage kann ausschließlich schriftlich, per Fax oder persönlich abgefragt werden, also nicht per eMail oder Internet. Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw. eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt. Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde des Wohnsitzes. Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos, die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet:04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95

 

Die Straßenverkehrsämter werden vom Kraftfahrtbundesamt informiert, sobald ein Verkehrsteilnehmer acht oder mehr Punkte hat. Als Fahrer werden Sie darüber ebenfalls informiert (Gebühr 17,90 EUR + Auslagen). Ab 14 Punkten bekommen Sie eine Gebührenpflichtige Aufforderung (25,60 EUR + Auslagen) an einem speziellen Aufbauseminar Teilzunehmen. Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit werden nach zwei Jahren getilgt. Solche wegen Straftaten ohne Alkohol und Drogen dagegen nach 5 Jahren und Punkte für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen nach 10 Jahren. Vorraussetzung für die Löschung der Punkte:In der jeweiligen Frist dürfen keine neuen punkterelevanten Verkehrsverstöße angefallen sein. Hat der Kontostand in der Sünderkatei 18 Punkte erreicht, wird der Führerschein eingezogen.

 

Wie baue ich Punkte in Flensburg ab?

Wenn Sie Punkte in Flensburg haben, können Sie durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen bis zu 4 Punkte abbauen. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.

 
Geschwindigkeit - § 3 Abs. 2, 2a StVO
 
 
TBNR
Tatbestandstext 
FaP-Pkt
Euro
103000
Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss
(B-1)
20,00
 
behindert wurde.
 
 
 
§ 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
 
 
 
     
 
 
103708
Sie gefährdeten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/
A - 3
80,00
 
einen älteren Menschen *), insbesondere durch nicht ausreichend
 
 
 
verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/
 
 
 
unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/
 
 
 
unzureichenden Seitenabstand beim Überholen **).
 
 
 
§ 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat
 
 
 
     
 
 
103709
Sie schädigten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/
A - 3
100,00
 
einen älteren Menschen *), insbesondere durch nicht ausreichend
 
 
 
verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/
 
 
 
unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/
 
 
 
unzureichenden Seitenabstand beim Überholen **).
 
 
 
§ 3 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat; § 19 OWiG
 
 

103708 - 103709    *)    geschützte Person(en) angeben,
                         **) Ursache angeben

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.09.2009 - 8. Auflage

Unfall


Ein Unfall ist ein unvermutetes, von außen auf einen Menschen rasch einwirkendes Ereignis (Unfallereignis), das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Unfälle sind für den Betroffenen unvorhersehbar und unfreiwillig. Sie erfolgen meist plötzlich, ihre Ursache kann aber längerdauernd sein.


Definitionsfragen

Die Abgrenzung leichter Unfälle zur Verletzung ist nicht eindeutig. Der deutsche Versicherungsverband spricht auch von Unfall, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. In Abgrenzung zur Krankheit wirkt bei einem Unfall das den Körper schädigende Ereignis nur zeitlich begrenzt ein. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch von einem Unfall gesprochen, wenn kein Personenschaden vorliegt. Eine Sache kann keinen Unfall erleiden, sondern allenfalls bei einem Unfall beschädigt werden.

Einem Unfall liegt immer eine Unfallursache zugrunde, die durch Fremdeinwirkung, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst wird. Die Unfallforschung hat zum Ziel, Ablauf und Ursache eines Unfalles zu rekonstruieren. Neben versicherungsrechtlichen Aspekten sollen hieraus auch Erkenntnisse gewonnen werden, die zur Erarbeitung von Vorschriften und Ansätzen zur Unfallverhütung dienen können. Auf die medizinische Behandlung spezialisiert sind die Unfallchirurgie und das Unfallkrankenhaus, auf die rechtliche und finanzielle Abwicklung die Unfallversicherung.


Unfallarten

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein Versicherter bei einer Tätigkeit aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses oder einer anderen versicherten Tätigkeit erleidet und der zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Der Begriff "Arbeitsunfall" umfasst innerbetriebliche Arbeitsunfälle (z.B. bei Tätigkeiten in Produktion und Verwaltung), außerbetriebliche Arbeitsunfälle (etwa bei Montagetätigkeiten und auf Dienstwegen) und Wegeunfälle (auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit).

Je nach sonstiger Unfallart spricht man ferner von Haushaltsunfall, Verkehrsunfall, Wildunfall, Bahnunfall, Flugunfall, Gefahrgutunfall, Schulwegunfall, Sportunfall, Bergunfall (Alpinismus), Grubenunglück (Bergbau), Jagdunfall.


Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Unfall
Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.

  1. neuer Bußgeldkatalog
  2. Bußgeldkatalog 110 - 149
  3. MPU 2026: Ablauf, Kosten und Vorbereitung des Idiotentests
  4. Bussgeldkatalog Geschwindigkeit 2026: Bussgelder, Punkte, Fahrverbot

Unterkategorien

Strafrecht Beitragsanzahl:  5

Kassenarztrecht Beitragsanzahl:  3

eBay Recht Beitragsanzahl:  1

Arbeitsrecht Beitragsanzahl:  36

Verkehrsrecht Beitragsanzahl:  329

BGH Rechtsprechung Verkehrsrecht Beitragsanzahl:  227

Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verkehrsrecht. Hier finden Sie ausführliche Darstellungen der bedeutendsten BGH-Urteile zur Kfz-Schadensregulierung, Unfallschadensabwicklung und verwandten Themen.

Messgeräte Beitragsanzahl:  13

PoliScan Speed Messgerät ...

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Pferderecht Beitragsanzahl:  6

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Foto: foto-am

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Christoph Schlichting, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Robert Kunz, Fachanwalt für VerkehrsrechtAutokaufrecht
Robert Kunz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gewährleistung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
Christine Eggert, Fachanwältin für VerkehrsrechtStrafrecht
Christine Eggert, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Stephan Wehrbein, Fachanwalt für VerkehrsrechtArbeitsrecht
Stephan Wehrbein, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Janina Sommerlatte, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Einspruch, Akteneinsicht und Verteidigung im Bußgeldverfahren.

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